16. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Hauenstein (Bereich des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße Erweiterung“)
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 14.05.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 16. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße Erweiterung“ in der Gemarkung Hauenstein gefasst, der Vorentwurfsplanung zugestimmt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt am 05.09.2024 bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 13.09.2024 bis 18.10.2024 statt.
In öffentlicher Sitzung am 23.06.2026 hat der Verbandsgemeinderat die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Änderungsbereich befindet sich in der Verbandsgemeinde Hauenstein, zentral gelegen in der Ortsgemeinde Hauenstein und hat eine Größe von ca. 0,22 ha. Er besteht aus zwei Teilflächen und stellt sich als privat genutzte Grün-/Gartenfläche des Grundstückseigentümers dar, mit Einzelbäumen, Gehölzreihen und Nutzrasen.
Umgeben ist die Fläche von Wohnbebauung und Grünflächen.
Konkreter Anlass für die 16. Teilfortschreibung des derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde ergibt sich aus den Planungsüberlegungen eines privaten Bauherrn. Dieser beabsichtigt, die Flächen des Änderungsbereichs einer wohnbaulichen Entwicklung zuzuführen.
Die beabsichtigte Entwicklung entspricht jedoch gegenwärtig nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hauenstein.
Vor diesem Hintergrund hat die Ortsgemeinde Hauenstein die Verbandsgemeinde gebeten, das Areal im Rahmen einer parallelen Flächennutzungsplanänderung entsprechend dem laufenden Bebauungsplanverfahren „Bahnhofstraße Erweiterung“ anzupassen.
Das Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Hauenstein wird parallel zum Verfahren dieser 16. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
Das betroffene Plangebiet ist in der nachfolgenden Karte dargestellt.
Übersichtsplan ohne Maßstab
Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird in der Zeit
vom 13.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein, in 76846 Hauenstein, Schulstraße 4, Fachbereich Bauen, während der allgemeinen Dienststunden durchgeführt. Der Bekanntmachungstext sowie die zur jedermanns Einsicht ausliegenden Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch in digitaler Form auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Hauenstein www.hauenstein-pfalz.de unter der Rubrik Rathaus / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Bauleitpläne im Verfahren / Flächennutzungspläne als auch im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zur Verfügung.
Bestandteile der ausliegenden Unterlagen
Bestandteil der ausliegenden Unterlagen ist der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Begründung sowie des Umweltberichtes als Begründung Teil B.
Des Weiteren werden ausgelegt die landesplanerische Stellungnahme vom 17.04.2026, die Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 21.10.2024 sowie die Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Westpfalz vom 15.10.2024.
Ergänzungen / Änderungen der Entwurfsplanung
Die Entwurfsplanung wurde aufgrund der vom Gemeinderat beschlossenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung wie folgt ergänzt bzw. geändert:
| - | Ergänzung der Planbegründung zum Thema Schwellenwertrelevanz / Raumordnung und redaktionelle Korrektur der angegebenen Größe des Änderungsbereichs von 0,8 ha auf 0,22 ha gemäß den Hinweisen aus der landesplanerischen Stellungnahme sowie der Stellungnahmen der Unteren Landesplanungsbehörde und der SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz |
| - | Aufnahme der im Zuge des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Bahnhofstraße Erweiterung“ ausgewiesenen externen Ausgleichsfläche gemäß der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde |
Umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB sind verfügbar:
Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes
mit Ausführungen zu folgenden Themenbereichen (auszugsweise):
| - | Natur- und artenschutzrechtliche Rahmenbedingungen (Lage innerhalb der Entwicklungszone des Biosphärenreservates Pfälzerwald) |
| - | Ergebnis der artenschutzrechtlichen Voreinschätzung mit Angaben zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG, zur Beachtung der Rodungszeiträume sowie der Kompensation negativer Auswirkungen (Anbringung von Brutkästen und Fledermauskästen, Erhalt und Nachpflanzung von Bäumen) |
| - | Wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen (Ausführungen zu vorhandenem Gewässer, dem Vorliegen wasserrechtlicher Schutzgebiete sowie einer Gefährdung durch Sturzfluten oder Überschwemmungen) |
| - | Hinweis auf die detaillierte landespflegerische Bewertung, die im Rahmen des Fachbeitrags Naturschutz und des Umweltberichts zum Bebauungsplanverfahren „Bahnhofstraße Erweiterung“ erstellt wurde und zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Aussagen (landespflegerische und grünordnerische Maßnahmen, Eingriffe in den Naturhaushalt (Verlust von Gehölzen), Auswirkungen auf den Boden durch die Neuversiegelung, Kompensation auf Ebene des Bebauungsplanes mit entsprechenden Festsetzungen und externer Ausgleichsfläche) |
Entwurf des Umweltberichtes (als Begründung Teil B.)
| mit Ausführungen zu folgenden Themenbereichen (auszugsweise): | |
| - | Ermittlung, Bewertung und Ergebnisse der Umweltauswirkungen durch die Planung |
| - | Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Umweltziele für die Schutzgüter Pflanzen, Tiere, Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter und ihrer Berücksichtigung |
| - | Ziele aus einschlägigen Fachplänen / Fachgutachten (Regionales Raumordnungsplan, Biotopverbund RLP, Planung vernetzter Biotopsysteme) |
| - | Aufzählung der landespflegerischen Zielvorstellungen, die im Rahmen des Fachbeitrages Naturschutz zu dem Bebauungsplan „Bahnhofstraße Erweiterung“ |
| - | Ergebnisse der Artenschutzrechtlichen Voreinschätzung zu dem Bebauungsplan „Bahnhofstraße Erweiterung“ mit Ausführungen zur Tier- und Pflanzenwelt sowie zu Maßnahmen |
| - | Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation sowie zu der durch die Planung zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen und Nennung von Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen |
Stellungnahmen mit Umweltbezug
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange unter anderem zu folgenden, aufgeführten, umweltrelevanten Informationen Stellung genommen:
| - | Kreisverwaltung Südwestpfalz - Untere Landesplanungsbehörde: |
| Hinweise auf die landesplanerische Stellungnahme | |
| - | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz: |
| Hinweise auf die Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren „Bahnhofstraße Erweiterung“, zu Boden und Baugrund sowie auf das Geologiedatengesetz und darin enthaltenen Regelungen zu Durchführungen von Bohrungen | |
| - | Planungsgemeinschaft Westpfalz: |
| Hinweis auf die landesplanerische Stellungnahme und Klärung der Schwellenwertrelevanz |
Hinweise
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB weisen wir hiermit darauf hin, dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden können.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden. Stellungnahmen können auch über den oben genannten Pfad auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Hauenstein abgegeben werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Fristgemäß abgegebene Stellungnahmen werden von der Verbandsgemeinde Hauenstein geprüft und das Ergebnis wird mitgeteilt (§ 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB).
Sollten bis zum Ablauf der Frist keine Anregungen oder Bedenken seitens der Öffentlichkeit vorliegen, ist davon auszugehen, dass die Belange in ausreichendem Maße berücksichtigt werden bzw. von der Planung unberührt bleiben.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.