1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Von den bei der Kommunalwahl am 09.06.2024 gewählten Personen haben alle die Wahl angenommen. Gewählt sind:
Georg Eitel, Björn Dorst, Manfred Schary, Yvonne Sarther, Florian Eder, Torsten Frahry, Christoph Finkbeiner, Mirko Kindler, Steven Gallucci, Heiko Kustes, Wolfgang Schweitzer, Dr. Dietmar Kuhn, Timo Schehl, Bekim Isufi, Maximillian Stilgenbauer, Günter Jung, Kim Dan Schenk.
Zu Beginn der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Hinterweidenthal wurden die gewählten und anwesenden Personen durch die geschäftsführende Ortsbürgermeisterin, Frau Barbara Schenk, per Handschlag verpflichtet.
2. Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt
Herr Georg Eitel wurde am 23.06.2024 zum Ortsbürgermeister gewählt.
Die geschäftsführende Ortsbürgermeisterin händigte Herrn Georg Eitel die Ernennungsurkunde zum Ortsbürgermeister aus. Nach der Vereidigung wurde Herr Ortsbürgermeister Eitel in sein Amt eingeführt.
3. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
a) Erster Beigeordneter
b) Weiterer Beigeordneter
Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung hat die Ortsgemeinde Hinterweidenthal zwei Beigeordnete zu wählen. Die Wahl wurde unter der Leitung von Ortsbürgermeister Georg Eitel durchgeführt.
Für das Amt des/der ersten Beigeordneten wurden Yvonne Sarther und Torsten Frahry vorgeschlagen. Von den 13 gültigen Stimmen entfielen 2 Stimmen auf Yvonne Sarther und 11 Stimmen auf Torsten Frahry. Somit war Torsten Frahry zum ersten Beigeordneten gewählt. Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde und Vereidigung wurde der erste Beigeordnete durch Ortsbürgermeister Eitel in sein Amt eingeführt.
Für das Amt des weiteren Beigeordneten wurden Carolina Arruda-Dietzel und Yvonne Sarther vorgeschlagen. Von den 13 gültigen Stimmen entfielen 11 Stimmen auf Carolina Arruda-Dietzel und 2 Stimmen auf Yvonne Sarther. Somit war Carolina Arruda-Dietzel zur 2. Beigeordneten gewählt. Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde und Vereidigung wurde die 2. Beigeordnete durch Ortsbürgermeister Eitel in ihr Amt eingeführt.
4. Neufassung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung für die Gemeinde Hinterweidenthal wurde dahingehend geändert, dass in § 8 für den 1. Beigeordneten ein Geschäftsbereich gebildet wurde. § 11 wurde um den Absatz (3) erweitert. Dieser besagt sinngemäß, dass ehrenamtliche Beigeordnete, denen ein bestimmter Geschäftsbereich übertragen ist, eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 % der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters erhalten. Die vorgenannten Änderungen der Hauptsatzung wurden mehrheitlich beschlossen.
5. Bekanntgabe einer Eilentscheidung über die Vergabe des Auftrages zur Erstellung eines Betriebsplanes (Forsteinrichtung) für den Forstbetrieb Hinterweidenthal
Für den Forstbetrieb Hinterweidenthal ist eine Betriebsplanung (Erstellung eines Forsteinrichtungswerkes) für den Gemeindewald Hinterweidenthal zum Stichtag 01.10.2025 zu erstellen. Aufgrund der von der Verwaltung getätigten, beschränkten Ausschreibung haben zwei Anbieter ein Angebot abgegeben.
Das Forstbüro & Waldpflege Eichenlaub aus Erfweiler mit einem Angebotspreis von 51.191,56 € und den Zusatzleistungen i.H.v. 1005,55 € bekam als günstigster Bieter den Zuschlag bei dieser Eilentscheidung.
Aus Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz wird hierbei eine Zuwendung in Höhe von 43.925,00 € gewährt. Der Bewilligungsbescheid liegt der Verwaltung bereits vor.
Der Gemeinderat hat die Eilentscheidung im Nachgang einstimmig zur Kenntnis genommen.
6. Genehmigung der Niederschrift
Die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 02.04.2024 ist allen Ratsmitgliedern zugegangen. Einwände wurden von den bisherigen Ratsmitgliedern keine erhoben. Somit gilt die Niederschrift als genehmigt. Der Beschluss hierzu erfolgte einstimmig.
7. Verschiedenes
Der Vorsitzende informierte den Rat, dass der 23. Deutsch-Französische Bauernmarkt am 15.09.2024 stattfindet.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates Hinterweidenthal ist für den 27.08.2024 geplant. In dieser Sitzung sollen auch die einzelnen Ausschüsse personell besetzt werden.
In der Zeit vom 03.08.2024 – 18.08.2024 befindet sich Ortsbürgermeister Eitel in Urlaub.
Die Vertretung erfolgt in dieser Zeit durch die beiden Ortsbeigeordneten.