Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hinterweidenthal
Bebauungsplan „Industriegebiet Kaltenbach“, 3. Änderung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hinterweidenthal hat in öffentlicher Sitzung am 03.07.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Kaltenbach“ gefasst, der Vorentwurfsplanung zugestimmt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Das Plangebiet befindet sich in der Verbandsgemeinde Hauenstein, nördlich gelegen in der Ortsgemeinde Hinterweidenthal und umfasst einen Geltungsbereich von ca. 24.309 m².
Im Norden wird das Plangebiet begrenzt durch die Wieslauter, Grünstrukturen sowie eine dahintergelegene Tankstelle, im Osten durch angrenzende Wohnbebauung und die Hauptstraße bzw. weiter südlich die Bahnhofstraße, im Süden durch die Wieslauter sowie eine als Mischgebiet ausgewiesene Fläche des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße“ und im Westen durch die Wieslauter, Grünstrukturen und sonstige Wohnbebauung.
Umfasst werden die Flurstücke 509/15, 834/4, 893/5, 894/25, 895/3, 896/3, 896/4, 896/14, 896/17, 899/2, 899/4 und 2839/4.
Derzeit ist die nördliche Teilfläche des Plangebietes überwiegend versiegelt, unbebaut und wird vor allem als Lagerfläche genutzt. Für diesen Bereich besteht nach dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Reisemobilstellplätze und Freizeit“, wobei die Nutzung bisher nicht umgesetzt wurde.
Im mittleren Bereich befindet sich ein ehemaliges Hotelgebäude, das seit längerer Zeit nicht mehr betrieben wird.
Auf der südlichen Teilfläche steht ein kleineres Gebäude, das ursprünglich als Wohnhaus diente und zuletzt vom früheren Eigentümer bewohnt wurde.
Das betroffene Plangebiet ist in der nachfolgenden Karte dargestellt.
Übersichtsplan ohne Maßstab
Die Vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Zeit
vom 19.01.2026 bis einschließlich 22.02.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein, in 76846 Hauenstein, Schulstraße 4, Fachbereich 2 Bauen, während der allgemeinen Dienststunden durchgeführt. Der Bekanntmachungstext sowie die zur jedermanns Einsicht ausliegenden Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch in digitaler Form auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Hauenstein www.hauenstein.rlp.de unter der Rubrik Rathaus/Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung als auch im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zur Verfügung.
Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind der Entwurf des Bebauungsplanes „Industriegebiet Kaltenbach“, 3. Änderung, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung sowie Umweltbericht.
Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Dabei ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - abgegeben werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Konkreter Planungsanlass für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Kaltenbach“ in der Ortsgemeinde Hinterweidenthal ergibt sich aus den Planungsüberlegungen eines privaten Entwicklungsträgers.
Flächen in zentraler Lage sollen einer zeitgemäßen Wohn- und Tourismusnutzung zugeführt und zugleich flächensparend entwickelt und Natur-, Landschafts- sowie Ortsbildbelange durch eine landschaftsangepasste Gestaltung gewahrt werden.
Im nördlichen Teilbereich soll die Grundlage für eine wohnbauliche Entwicklung geschaffen werden, die insbesondere Einfamilienhausbebauung vorsieht, jedoch auch die Realisierung kleinerer Mehrfamilienhäuser ermöglicht.
Im südlichen Teilbereich des Plangebietes soll ein touristischer Nutzungsbereich entwickelt werden. In diesem Bereich soll die revitalisierte Bestandsimmobilie sowie ergänzende Nutzungen wie Ferienhäuser, Wohnmobilstellplätze, Beherbergungsgewerbe und sonstige, dem Tourismus dienende Einrichtungen (z.B. Seminar- und Kursangebote, naturnahe Freizeit- und Gesundheitsangebote) zulässig werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist städtebaulich erforderlich, um eine aktuell brachliegende bzw. mindergenutzte Fläche in ihrer Lagegunst angemessen zu entwickeln, Wohnungsbaupotenziale zu aktivieren, eine ökologisch ausgerichtete touristische Nutzung mit Revitalisierung der Bestandbebauung zu ermöglichen und dies in einer flächenschonenden, klima- und umweltverträglichen Weise zu steuern.