Die Niederschrift über die Sitzung vom 12.05.2022 wurde genehmigt.
Informationen der Vorsitzenden
a) Realsteuern
Im Rahmen der Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes gibt das Land folgende Vorgaben: Die Nivellierungssätze bei den Realsteuern sollen ab dem Jahr 2023 angehoben werden.
Die Anhebung in der Ortsgemeinde Hinterweidenthal stellt sich wie folgt dar:
Grundsteuer A von 300 v.H. auf 345 v.H.
Grundsteuer B von 365 v. H. auf 465 v.H.
Gewerbesteuer von 365 v.H. auf 380 v.H.
b) Holzverladestation
Im Industriegebiet an der L 486 ist eine Holzverladestation (Umschlaglager) in der ehemaligen Tankfarm geplant. Bis zu 3 Langzüge pro Woche werden dabei die Bahngleise der Wieslauterbahn nutzen.
Stellungnahme zu einem Bauantrag „In den Birken“
Für das Grundstück mit der Fl.St.Nr. 2668/1 (In den Birken) wurde ein Bauantrag für den An-und Umbau eines Einfamilienhauses eingereicht. Der Rat erteilte einstimmig das Einvernehmen zum An- und Umbau.
Stellungnahme zu einem Bauantrag „In der Bergstraße“
Für das Grundstück mit der Fl.St.Nr. 325/2 (Bergstraße) wurde ein Bauantrag für den Anbau einer Terrasse an ein Mehrfamilienhaus gestellt. Der Rat erteilte einstimmig das Einvernehmen zum Anbau der Terrasse.
Ausbau der Straße „In den Birken“, 3. Bauabschnitt; Einbau der Asphaltdecke
Für den Einbau der Asphaltdeckschicht im 3. BA stehen folgende Varianten, über die der Rat entscheiden muss, zur Auswahl:
Variante 1:
Die Deckschicht wird halbseitig auf gesamter Ausbaulänge am Ende der Baumaßnahme eingebaut. Es werden damit 2x je 400 m halbseitig eingebaut. Bei dieser Variante ist keine Vollsperrung der Straße notwendig, allerdings ist mit längeren Rotphasen der Ampel zu rechnen. In der Mitte der Straße wird auf 400 m eine Mittelnaht ausgebildet, diese Naht ist wie eine Wartungsfuge zu betrachten.
Variante 2:
Die Deckschicht wird am Ende der Baumaßnahme über alle 4 Bauabschnitte an einem Stück eingebaut (ab Freitag Sperrung, Samstag Einbau, Sonntagabend Freigabe). An dem Wochenende des Einbaus wird es keine offizielle Umleitung geben. Somit wäre auch der Einsatz von Rettungsfahrzeugen problematisch. Das Ing.-Büro, sowohl auch die Firma Küntzler empfiehlt, sofern der Gemeinderat die Vollsperrung für 3 Tage mitträgt, die Deckschicht an einem Stück einzubauen. In dieser Variante entsteht keine Mittelnaht. Die Mittelnaht ist nicht nur eine optische Beeinträchtigung, sondern auch immer eine Schwachstelle. Außerdem führt der Einsatz eines größeren Fertiger erfahrungsgemäß zu einer qualitativ besseren Oberfläche.
Nach Rücksprache mit der Verwaltung beschließt der Gemeinderat, die Asphaltdeckschicht in Variante 1 einzubauen.
Bebauungsplan „Im Tal - II. Teilgebiet“, 2. Änderung a) Aufstellungsbeschluss b) Genehmigung der Entwurfsplanung und Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Die Eigentümer des Grundstücks mit der Fl.St.Nr. 300/5 (Höhenstraße) haben einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Im Tal - II. Teilgebiet“ eingereicht. Darin wurde beantragt, die Festsetzungen der Trauf- und Firsthöhen zu streichen.
Der Gemeinderat fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Im Tal- II. Teilgebiet“ unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde genehmigt. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden. Die Dauer der öffentlichen Auslegung soll dabei nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB auf zwei Wochen verkürzt werden
Änderungs- und Erweiterungsplan zum Teilbebauungsplan „Am Heibertstein u.a.“, 3. Änderung a) Aufstellungsbeschluss b) Genehmigung der Entwurfsplanung und Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Die Eigentümer des Grundstücks mit der Fl.St.Nr. 2618/7 (In den Birken) haben einen Antrag auf Änderung des Änderungs- und Erweiterungsplanes zum Teilbebauungsplan “Am Heibertstein u.a.“ eingereicht. Darin wurde die Änderung des Bebauungsplanes begehrt, damit das Carport wie geplant errichtet werden kann. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Änderungs- und Erweiterungsplanes zum Teilbebauungsplan „Am Heibertstein“ u.a. unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde genehmigt. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden. Die Dauer der öffentlichen Auslegung soll dabei nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB auf zwei Wochen verkürzt werden.
In der nichtöffentlichen Sitzung wurden Personalangelegenheiten und Grundstücksangelegenheiten behandelt.