| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 67655 Kaiserslautern, 19.07.2023 |
| DLR Westpfalz | Fischerstraße 12 |
| Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung | Telefon: 0631-36740 |
| Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Lug | Telefax: 0631-3674255 |
| Aktenzeichen: 21066-HA10.2. | Internet: www.dlr.rlp.de |
| I. | Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Lug Landkreis Südwestpfalz wird den Beteiligten der durch Nachtrag 1 geänderte plan gemäß §§ 59 Abs. 1 und 60 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794), |
| am Donnerstag, 24.08.2023 |
| vormittags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und |
| in der Gemeindehalle in Lug |
| bekannt gegeben. |
| Der Plan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des DLR werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen. |
| Jeder vom Nachtrag 1 betroffene Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem geänderten plan zugestellt. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug an den Bevollmächtigten bzw. Vertreter. |
| II. | Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag 1 geänderten Planes wird hiermit gemäß §§ 59 Abs. 2 und 60 FlurbG der Termin anberaumt auf |
| Donnerstag, 24.08.2023, 13:00 Uhr |
| in der Gemeindehalle in Lug |
| zu dem die von diesem Nachtrag Betroffenen hiermit geladen werden. |
| Widersprüche gegen den Inhalt des durch Nachtrag 1 geänderten Planes müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem 24.08.2023 schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim |
| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, |
| Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern |
| oder |
| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, |
| Neumühle 8, 67728 Münchweiler/Alsenz |
| eingegangen sein. |
| Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim DLR oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen. |
| Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, oder erhobene Widersprüche nicht aufrechterhalten wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen. |
| Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten. |
| Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z. B. Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung) amtlich beglaubigt sein. Als Geschäft, das der Durchführung der dient, ist die Beglaubigung gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei. |
| Vollmachtsvordrucke können bei dem DLR in Kaiserslautern in Empfang genommen werden. Der Vollmachtsvordruck steht ebenfalls im Internet unter www.dlr.rlp.de/... zum Download zur Verfügung. |