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Hauensteiner Bote
Ausgabe 30/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Einschreibung der Schulneulinge an der Grundschule Hauenstein

Vom 19.08. bis 30.08.2024 finden an der Grundschule Hauenstein, die Schuleinschreibungen für das Schuljahr 2025/26, statt.

Laut Gesetz müssen angemeldet werden:

  1. Alle Kinder, auch beeinträchtigte Kinder, die zwischen dem 1. September 2024 und 31. August 2025 sechs Jahre alt werden.
  2. Alle Kinder, auch beeinträchtigte Kinder, die im letzten Schuljahr zurückgestellt wurden.
  3. Alle sogenannten "Kann-Kinder", die nach dem 31. August 2025 sechs Jahre alt werden und vorzeitig eingeschult werden sollen.

Die Anmeldung der „Kann – Kinder“ ist im Februar 2025 möglich.

Bei den Kann-Kindern wird im Mai 2025 endgültig entschieden, ob das Kind in die Schule aufgenommen wird.

Folgende Dokumente werden benötigt:

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Kopie der Geburtsurkunde des Kindes

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falls Sie Aussiedler oder Asylbewerber sind: Kopie des Aufnahmescheines, bzw. Registrierscheines

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ausgefüllter Anmeldebogen

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die ausgefüllte Kindergartenbestätigung und Einverständniserklärung

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Nachweis über Masernschutz (Kopie des Impfpasses)

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alle auswärtigen Kinder: den ausgefüllten Fahrkartenantrag

Alle wichtigen Unterlagen und Informationen erhalten die Eltern in den nächsten Tagen per Post.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns vormittags unter der Telefonnummer: 06392/4096290 erreichen.

Gemeinsam mit Ihnen freuen wir uns, dass nun der erste „offizielle Startschuss“ für die Schullaufbahn Ihres Kindes fällt.

Grundschule Hauenstein
Susanne Münch
Schulleitung