In der letzten Zeit wurde wiederholt festgestellt, dass an manchen bebauten und unbebauten Grundstücken die Reinigung nach der Straßenreinigungssatzung nicht vollzogen wird. Dabei ragen bei einigen Grundstücken Hecken und Sträucher in den öffentlichen Verkehrsraum und behindern Fußgänger und gefährden Kraftfahrzeugführer in ihrer Sicht an Einmündungs- bzw. Kreuzungsbereichen. Weiterhin werden Verkehrszeichen durch Sträucher und Hecken verdeckt. Wir möchten deshalb die Betroffenen auf die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde hinweisen. Wir bitten deshalb die Bevölkerung nochmals, ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen.