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Hauensteiner Bote
Ausgabe 31/2022
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hinterweidenthal

Bebauungsplan „Im Tal - II. Teilgebiet“, 2. Änderung gemäß § 13 BauGB

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hinterweidenthal hat in öffentlicher Sitzung am 14.07.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Im Tal - II. Teilgebiet“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. Der Entwurf wurde in der gleichen Sitzung gebilligt, auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird verzichtet.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Tal - II. Teilgebiet“, 2. Änderung ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Übersichtsplan ohne Maßstab

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

Ziele und Zwecke der Planung

Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes umfasst lediglich eine Änderung der textlichen Festsetzungen. Durch die Änderung sollen die festgesetzten Trauf- und Firsthöhen gestrichen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Im Tal - II. Teilgebiet“, 2. Änderung, bestehend aus textlichen Festsetzungen und der Begründung liegt in der Zeit vom

12.08.2022 bis einschließlich 26.08.2022

während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein, in 76846 Hauenstein, Schulstraße 4, Zimmer 18, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Bekanntmachungstext sowie die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen stehen auch in digitaler Form auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Hauenstein www.hauenstein.rlp.de unter der Rubrik Rathaus/Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung als auch im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinterweidenthal, 02.08.2022
gez. Barbara Schenk, Ortsbürgermeisterin