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Hauensteiner Bote
Ausgabe 31/2022
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Aus der Sitzung des Gemeinderates Schwanheim vom 21.07.2022

Genehmigung der Niederschrift

Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift der letzten Sitzung.

Informationen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende informierte über folgende Sachverhalte:

a) Sachstand Dorfmittelpunkt

Die Entwurfsplanung ist nun fertiggestellt. Die Ausschreibung kann im Spätjahr 2022 erfolgen. Baubeginn soll im Frühjahr 2023 sein.

b) Neubaugebiet Herdenthal

Der Rat spricht sich dafür aus, dass die Bauplätze im Neubaugebiet „Herdenthal“ ebenfalls die Straßenbenennung „Hauptstraße“ erhalten.

c) Holzlagerplatz am Nesselberg

An der Einfahrt auf der linken Seite am Nesselberg soll ein Holzlagerplatz entstehen.

d) Sachkosten KiTa

Die Sachkosten für die Kindertagesstätte betragen für das Jahr 2018 6.191 € und für das Jahr 2019 2.500 €.

e) Schadensfall Parkplatz

Für die Regulierung des Schadens am Parkplatz hat die Generali Versicherung 350,00 € zugesagt.

f) KiTa

Die Betriebserlaubnis für die Kita soll um 5 Betreuungsplätze von 25 Plätzen auf 30 Plätzen erhöht werden. Hierzu muss für einen Teil des vorhandenen Gebäudes eine Umnutzung beantragt werden.

g) Bauantrag Fl.St.Nr. 2097

Der Bauantrag im Außenbereich zwecks Errichtung eines Bienenhauses wurde durch die Kreisverwaltung abgelehnt.

h) Die Firma Pfalzsolar nimmt die Installation der Photovoltaikanlage vor.

i) Ausbau K 54

Durch den gesamten Ort unter anderem in der K54 ist ein Natokabel verlegt. Die Bundesanstalt für Imobilienaufgaben Bima hat mitgeteilt, dass die Kabel nicht mehr benötigt werden.

Einwohnerfragestunde

Es gab zu diesem TOP keine Wortmeldungen.

Ausbau von Glasfaser-Hausanschlüssen

Ortsbürgermeister Schwarzmüller begrüßte zu diesem TOP Herrn Pascal Münz von der Deutschen Glasfaser, der das Konzepts der Deutschen Glasfaser vorstellte.

Die Planung ist wie folgt:

1.

Gebietsanalyse

2.

Beschluss der Kooperation

3.

Nachfrage hinsichtlich der Bündelung

4.

Planungs- und Bauphase

5.

Inbetriebnahme

Der Breitbandausbau findet auf Landkreisebene statt. Es erfolgt eine Förderung, wenn mehr als 30 Mb landkreisweit ausgebaut werden. Zur Installation eines zentralen Verteilers soll von der Gemeinde ein zentral gelegenes Grundstück mit einer Größe von ca. 10 qm zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich werden an jedes Haus Leerrohre mit einem Durchmesser von 100 mm ins Erdreich gelegt. Anschließend erfolgt die Versorgung mit Kopflöchern. Im Neubaugebiet sind diese Pipes bereits vorhanden. Ein Wechsel ist jederzeit zu allen Anbietern möglich. Auch DSL-Kunden können problemlos auf Glasfaser umstellen. Für die Einwohner werden Bauinfo-Abende stattfinden. Außerdem sollen vg-weit ein bzw. zwei kleine Servicebüros, mobil oder im Bürgerhaus, als zentrale Anlaufstelle aufgestellt werden. Damit das Projekt transparent als gemeinsames Projekt zwischen der Deutschen Glasfaser und den Kommunen gestaltet werden kann, sollen Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden. Die voraussichtliche Dauer des Verfahrens wird rund 18 Monate betragen, wobei die Baumaßnahme an sich rund zwei Monate andauern wird. Fertigstellung ist für Mitte 2023 geplant. Das jetzige Angebot für den Bau des Hausanschlusses ist kostenfrei. Die Haushalte, die gleich in das Netz angeschlossen werden und dementsprechend im Rahmen der Planungsphase Verträge abschließen, bekommen den Anschluss gleich über die Grundstücksgrenze hinaus gelegt. Das Industriegebiet soll von Anfang an in das Netz integriert werden.

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Hushaltsplan für die Jahre 2022 und 2023

Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für die Jahre 2022 und 2023.

Bebauungsplan „Pfaffendöll“, 9. Änderung 1) Beschlussfassung über die Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichketis- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und $ 4 Abs. 2 BauGB b) Beschlussfassung als Satzung

Der Gemeinderat stimmte der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Pfaffendöll“ zu und beschloss den Bebauungsplan als Satzung.

Bebauungsplan „Rothenbühl“, 2. Änderung a) Aufstellungsbeschluss b) Genehmigung der Entwurfsplanung und Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und $ 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Rothenbühl“ unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB. Außerdem beschloss der Gemeinderat die Genehmigung der Entwurfsplanung.

Resolution zum Ausbau der B 10 Hinterweidenthal - Hauenstein wegen Umgehungsverkehren

Der Gemeinderat beschloss die Beteiligung an der Resolution hinsichtlich der Umgehungsverkehre.

Entwurf einer vierten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm LEP; hier Anhörungs- und Beteiligungsverfahren

Der Gemeinderat hat die Änderungen der 4. Teilfortschreibung des LEB IV zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme zu einem Bauantrag im Außenbereich

Da keine Bienenhaltung erkennbar ist, versagte der Gemeinderat das Einvernehmen zu einem Bauvorhaben im Außenbereich.

Stellungnahme zu einem Bauantrag in der Ringstraße

Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zu einem Bauantrag für die Erweiterung einer Lagerhalle durch eine überdachte Lagerfläche für Holzwerkstoffe, Dämmstoffe und Putze.

Ausbau der Ringsraße hier: Vorstellung der Entwurfsplanung

Der Gemeinderat stimmte dem vom Ingenieurbüro vorgelegten Entwurf zu.

Unter Verschiedenes informierte der Vorsitzende über den Baufortschritt an der Kreisstraße. Die Frmen liegen vor dem Zeitplan.

Im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung wurden Grundstücksangelegenheiten und Verschiedenes behandelt.