Aufgrund des § 36 des Landesstraßengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (LStrG) in der derzeit geltenden Fassung und des Beschlusses des Gemeinderates Schwanheim vom 13.03.2023 wird die Straße „Hauptstraße“ gemäß § 3 Nr. 3 a LStrG als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Vollständiger Text siehe unter Verbandsgemeinde.