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Hauensteiner Bote
Ausgabe 33/2022
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Der Energie- und Bäderbetrieb Hauenstein informiert

Ihr Arbeitspreis für Strom erhöht sich zum 1. Oktober 2022 um 8,00 Cent/kWh (netto), bzw. 9,52 Cent/kWh (brutto). Bei Ihrem Grundpreis bleibt alles beim Alten.

Bitte beachten Sie, dass sich durch den Wegfall der Erneuerbaren-Energien-Umlage (EEG-Umlage) in Höhe von 3,72 Cent/kWh (netto), bzw. 4,43 Cent/kWh (brutto) der Strompreis gegenüber 30. Juni 2022 nur um 4,28 Cent/kWh, bzw. 5,09 Cent/kWh erhöht.

Gemäß § 5 Absatz 2 StromGVV müssen Änderungen der Allgemeine Preise öffentlich bekannt gemacht werden. Weiterhin ist der Grundversorger verpflichtet die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen und die Angaben nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nr. 5 und Satz 3 anzugeben.

Allgemeiner Tarif

netto HT ct/kWh

brutto* ct/kWh

netto NT ct/kWh

brutto* NT ct/kWh

netto €/Jahr

brutto* €/Jahr

Haushalts- und landwirtschaftlicher Bedarf mit einem Jahresverbrauch:

bis 463 kWh

47,12

56,07

48,73

57,99

ab 464 kWh

32,62

38,81

115,96

137,99

Haushalts- und landwirtschaftlicher Bedarf (Tag & Nacht) mit einem Jahresverbrauch:

bis 463 kWh

34,85

41,47

24,56

29,22

82,35

98,00

ab 464 kWh

33,54

39,91

24,56

29,22

157,98

188,00

Gewerblicher, beruflicher u. sonstiger Bedarf mit einem Jahresverbrauch:

bis 510 kWh

45,92

54,64

48,73

57,99

ab 511 kWh

32,74

38,96

115,96

137,99

Gewerblicher, beruflicher u. sonstiger Bedarf (Tag & Nacht) mit einem Jahresverbrauch:

bis 510 kWh

45,92

54,64

24,56

29,22

82,35

98,00

ab 511 kWh

32,74

38,96

24,56

29,22

157,98

188,00

*vorbehaltlich 19% MwSt.

Durch die Preisanpassung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, Sie können Ihren Vertrag in Textform bis zum 30. September 2022 (entspricht § 5 Abs. 3, S. 1 StromGVV) kündigen.

gez.
Michael Zimmermann, Ortsbürgermeister