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Hauensteiner Bote
Ausgabe 33/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung

der Haushaltssatzung

des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Wilgartswiesen-Hauenstein

für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

vom 26.05.2025

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2020 (GVBl. S. 297), folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist,

wird festgesetzt für

zinslose Kredite

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf

§ 4

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf

§ 5

Verbandsumlage

In Anlehnung an § 72 GemO bemisst sich die Verbandsumlage in Höhe des Finanzbedarfs aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen sowie der planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten. Die Höhe der zu erhebenden Verbandsumlage durch den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Wilgartswiesen-Hauenstein von den Ortsgemeinden Hauenstein und Wilgartswiesen beläuft sich im Jahr 2024 auf jeweils 41.220 € und wird für das Jahr 2025 in Höhe von 39.440 € ermittelt.

§ 6

Eigenkapital

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 10.000 € überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 € sind im jeweiligen Teilfinanzhaushalt einzeln darzustellen.

II.

Die erforderliche staatsaufsichtliche Genehmigung ist durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz mit Schreiben vom 29.07.2025 erteilt worden

III.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 15.08.2025 bis einschließlich 25.08.2025, jeweils während der Dienststunden, im Rathaus der Verbandsgemeinde Hauenstein, zu jedermann Einsichtnahme öffentlich aus.

IV.

Es wird auf § 24 Abs. 6 GemO hingewiesen, wonach Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend am 01.01.2024 in Kraft.

Hauenstein, 14.08.2025
Steffen Mellein
Verbandsvorsteher