In den letzten Tagen sind vermehrt Beschwerden eingegangen, dass die Wassertretanlagen im Altwiesenpark sowie an der Queichquelle von Hunden genutzt werden.
Die Hundehalterinnen und Hundehalter werden hiermit ausdrücklich aufgefordert, das Baden bzw. die Nutzung der Wassertretanlagen durch ihre Hunde künftig zu unterbinden.
In diesem Zusammenhang wird auf die geltende Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Hauenstein hingewiesen. Gemäß § 2 Abs. 1 ist es insbesondere untersagt, Hunde ohne geeignete Führung auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen sowie Hunde auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.
Die Wassertretanlagen sind bestimmungsgemäß der Nutzung durch Menschen vorbehalten. Eine Nutzung durch Hunde ist daher zu unterlassen.
Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Bestimmungen können mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.
Das Ordnungsamt bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Beachtung und um entsprechende Rücksichtnahme auf die übrigen Nutzerinnen und Nutzer der Anlagen.