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Hauensteiner Bote
Ausgabe 34/2022
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Bitte berücksichtigen Sie die weiterhin sehr hohe Wald- und Vegetationsbrandgefahr!

Um Brände zu vermeiden, achten Sie bitte auf diese Verhaltenshinweise.

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Unterlassen Sie bitte alles, was zu einem Brand im Wald führen könnte

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Rauchen Sie nicht im Wald.

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Werfen Sie keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto.

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Im und am Wald darf im Abstand von mindestens 100 m kein Feuer entzündet werden.

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Alle sind verpflichtet, bei der Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden mitzuwirken und die Anordnungen der Forstämter zu befolgen. (§ 24 Landeswaldgesetz)

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Parken Sie nur auf ausgewiesenen Parkplätzen. Trockene Bodenvegetation kann sich am Katalysator entzünden und einen Waldbrand verursachen.

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Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Einsatzkräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd. Halten Sie die Zufahrten zu Waldwegen frei.

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Melden Sie alle Brände und unklaren Rauchentwicklungen unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110).

Weiteres siehe unter Verbandsgemeinde Hauenstein.