Mit der Wahl zum Ortsbürgermeister wird dieser Kraft Gesetzes Mitglied des Gemeinderates und verliert gem. § 5 KWG automatisch sein Mandat als Ratsmitglied. Herr Kim Dan Schenk wurde als Nachrücker in der Sitzung des Ortsgemeinderates Hinterweidenthal am 10.07.2024 als Ratsmitglied verpflichtet.