Nach Begehung der Strecke am Mühlpfad wurde festgestellt, dass an unbebauten Grundstücken Bäume und Sträucher auf öffentliche Flächen ragen. Laut Straßenreinigungssatzung ist jeder Eigentümer dazu verpflichtet, regelmäßig sein Grundstück zu den öffentlichen Straßen und Wegen zu säubern. Wir bitten daher um Beachtung und Einhaltung der Straßenreinigung.