Bebauungsplan „Am Bahnhof – Teil I“, 1. Änderung
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Ortsgemeinde Wilgartswiesen hat in öffentlicher Sitzung am 04.03.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Bahnhof – Teil 1" gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 14.04.2022.
Der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Demgemäß konnte von der frühzeitigen Unterrichtung nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 BauGB und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden.
Im April/Mai 2022 fand die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB statt.
Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Ergänzungen / Änderungen der Entwurfsplanung
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.02.2023 über die Bedenken und Anregungen aus der Behördenbeteiligung abgewogen Im Nachgang wurden folgende Ergänzungen/Änderungen der Entwurfsplanung vorgenommen:
| - | Wie von der SGD Süd gefordert, wurde eine Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers nach DWA-A 102 erstellt und die sich aus dem Konzept ergebenden Maßnahmen (sickerfähige Materialien auf den befestigten Außenflächen, mindestens extensive Begrünung der Flach- bzw. flach geneigten Dächer, Herstellung einer Regenwasserzisterne sowie einer Versickerungsmulde) wurden in den Bebauungsplanentwurf entsprechend eingearbeitet. |
| - | Es wurde ein Entwässerungskonzept zur Bewirtschaftung des Niederschlagswassers erstellt. Hierzu wurden auch Angaben aus dem Erläuterungsbericht der Wasserhaushaltsbilanz bzgl. der Flächenaufstellung übernommen sowie die darin festgelegten Maßnahmen als Rahmenbedingungen für das Entwässerungskonzept betrachtet. Die sich aus dem Entwässerungskonzept ergebenden Ergänzungen wurden in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung der Entwurfsplanung entsprechend eingearbeitet. |
| - | Die Sonderfläche „Fläche für Gemeinbedarf“ wurde um die Zweckbestimmung „Bauhof“ ergänzt (Stellungnahme der Unteren Landesplanungsbehörde). |
| - | In den textlichen Festsetzungen wurde gemäß der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde unter Punkt 1.4 ergänzt, dass die im Bebauungsplan „Am Bahnhof – Teil I“ aus dem Jahr 2016 getroffenen Festsetzungen bzgl. der anzupflanzenden und zu erhaltenden Bäume und Sträucher weiterhin ihre Gültigkeit behalten, die festgesetzten Grünflächen weiterhin bestehen bleiben und befestigte Außenflächen mit sickerfähigen Materialien herzustellen sind. |
| - | Redaktionelle Änderungen und sonstige Einarbeitungen wie z.B. die Hinweise der Deutschen Bahn AG bzgl. Mindestpflanzabständen, Sicherung des Baufeldes, die Untersagung der Ableitung von Oberflächen- und sonstigen Abwässern auf den Bahngrund unter dem Kapitel 7 „Hinweise ohne Festsetzungscharakter“, Übernahmen aus dem Bebauungsplan „Am Bahnhof – Teil I“ aus dem Jahr 2016 und die Bemaßung des Baufensters. |
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
In der Sitzung am 10.04.2024 hat der Ortsgemeinderat die erneute Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs.3 in Verbindung mit §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:
Übersichtsplan ohne Maßstab
Die Vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.
Die Dauer der erneuten Beteiligung wird verkürzt.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB wird in der Zeit
vom 31. Januar 2025 bis einschließlich 16. Februar 2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein, in 76846 Hauenstein, Schulstraße 4, während der allgemeinen Dienststunden durchgeführt. Der Bekanntmachungstext sowie die zur jedermanns Einsicht ausliegenden Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch in digitaler Form auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Hauenstein www.hauenstein.rlp.de unter der Rubrik Rathaus/Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung als auch im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zur Verfügung.
Bestandteile der ausliegenden Unterlagen
| Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind | |
| - | der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Bahnhof – Teil I“, 1. Änderung, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, |
| - | die Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers nach DWA-A 102 sowie |
| - | das Entwässerungskonzept zur Bewirtschaftung des Niederschlagswassers |
| - | Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB mit Umweltbezug |
Umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB sind verfügbar:
Entwurf der Textlichen Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes
mit Ausführungen zu folgenden Themenbereichen (auszugsweise):
| - | Umgang mit dem Niederschlagswasser |
| - | Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen |
| - | Dachbegrünung |
| - | Gestaltung der befestigten Außenflächen |
| - | Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege |
Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers
mit Ausführungen zu folgenden Themenbereichen (auszugsweise):
| - | Ermittlung der Wasserhaushaltskenngrößen bzgl. Niederschlag, Verdunstung, Direktabfluss und Grundwasserneubildung |
| - | Ermittlung von Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Beseitigung des anfallenden Oberflächenwassers (z.B. Regenwasserzisternen, Versickerung, Anlage einer Versickerungsmulde, Dachbegrünung, Grünflächen, Flächenversiegelung mit sickerfähigen Materialien, Bepflanzungen) |
Entwässerungskonzept zur Bewirtschaftung des Niederschlagswassers
mit Ausführungen zu folgenden Themenbereichen (auszugsweise):
| - | Rahmenbedingen gemäß den Maßnahmen der Wasserhaushaltsbilanz (Dachbegrünung, Regenwasserzisterne, Flächenversiegelung mit sickerfähigen Materialien, Versickerungsmulde) |
| - | Informationen zum Niederschlag und zur Versickerungsfähigkeit des Baugrundes |
| - | Oberflächenentwässerung |
Stellungnahmen mit Umweltbezug
Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange unter anderem zu folgenden aufgeführten umweltrelevanten Informationen Stellung genommen:
| - | Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz: |
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| Hinweise auf eine Versickerung des Niederschlagswassers vor Ort (Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept/ Entwässerungskonzept), auf die Erstellung einer Wasserhaushaltsbilanz sowie auf die Themen Überflutungsschutz und Starkregenvorsorge |
| - | Kreisverwaltung Südwestpfalz - Untere Naturschutzbehörde: |
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| Hinweise auf die Übernahme der im Bebauungsplan „Am Bahnhof Teil I“ aus dem Jahr 2016 getroffenen Festsetzungen bzgl. der Ausgleichsfläche und den innerhalb dieser anzupflanzenden und zu erhaltenden Bäume und Sträucher, der festgesetzten planexternen Kompensation sowie der Nutzung von versickerungsfähigen Materialien, im Hinblick auf die Vermeidung eines naturschutzrechtlichen Ausgleichsdefizites |
Hinweise
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB weisen wir hiermit darauf hin, dass während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden können.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von den Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes betroffene Öffentlichkeit beschränkt und Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen der Planung abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Fristgemäß abgegebene Stellungnahmen werden von der Ortsgemeinde Lug geprüft und das Ergebnis wird mitgeteilt.
Sollten bis zum Ablauf der Frist keine Anregungen oder Bedenken seitens der Öffentlichkeit vorliegen, ist davon auszugehen, dass die Belange in ausreichendem Maße berücksichtigt werden bzw. von der Planung unberührt bleiben.