1. Genehmigung der Niederschrift
Die Niederschriften über die Sitzungen des Gemeinderates vom 20.07.2023 und 03.08.2023 ist den Ratsmitgliedern zugegangen.
2. Informationen des Vorsitzenden
a) Haushaltsgenehmigung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
Ortsbürgermeister Zimmermann informiert den Rat über den Eingang des Haushaltsgenehmigungsschreibens der Haushaltsjahre 2023 und 2024 und gibt dem Rat kurze Erläuterungen hierzu.
b) Straßensperrungen im Ortsbereich
Der Vorsitzende informierte über die halbseitige Straßensperrung in der Landauer Straße und teilte mit, dass diese bis 22.09.2023 verlängert wird. Weiterhin erläuterte er, dass Straßensperrungen manchmal dringlich sind und eine Mitteilung im „Hauensteiner Bote“ vorher, teils zeitlich nicht möglich ist.
c) Gründung Verein der Landfrauen
Es besteht eine Initiative zur Gründung eines Vereines der Landfrauen. Initiatorin und Gründungspatin ist Frau Birgit Becker.
d) Kommunale Wärmeplanung im Ortsbereich
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass bei einer Antragstellung bis zum 31.12.2023 mit einer Förderung bis zu 90 % für die kommunale Wärmeplanung gerechnet werden kann. Die Bitte um Antragstellung für die Förderung ging am 15.08.2023 per Mail an die Geschäftsleitung und die Bauabteilung der Verbandsgemeinde Hauenstein.
e) Seniorentag 2023
Ortsbürgermeister Zimmermann teilte dem Rat mit, dass der Seniorentag 2023 in Vorbereitung ist.
f) Betriebsausflug 2023
Für die Durchführung des Betriebsausfluges der Ortsgemeinde Hauenstein wurde ein Arbeitskreis gebildet.
g) Sachstand bezüglich Feuerstellen auf dem Grill- und Zeltplatz
Der Vorsitzenden gibt dem Rat bekannt, dass offene Feuer nur noch in den dafür vorgesehenen Feuerstellen (1 im Pavillon, 2 Richtung Wald) gemacht werden dürfen.
Außerdem muss dem Landeswaldgesetz und der Verfügung der Ordnungsbehörde Rechnung getragen werden, die besagen, dass offenes Feuer nur in einer Entfernung von 100 m zum Waldrand zulässig ist.
h) Grumbeerebrode der Kita Queichpiraten, Hauenstein
Der diesjährige Grumbeerbrode der Kita Queichpiraten, Hauenstein findet am Samstag, 16.09.2023 statt.
i) Glasfaserausbau der Deutsche Glasfaser
Der Vorsitzende informierte, dass die Deutsche Glasfaser den Ausbau der Ortsgemeinde Hauenstein nun doch nicht durchführen wird.
j) Radverkehrsplanung der Ortsgemeinde Hauenstein
Alle vorliegenden Forderungen wurden an das Planungsbüro weitergeleitet und an die Kreisverwaltung Südwestpfalz weitergeleitet. Die letzte Entscheidung trifft zu gegebener Zeit der Kreistag.
k) Reinigung der Sinkkästen (Straßeneinläufe) im Ortsbereich
Der Vorsitzenden gibt dem Rat bekannt, dass die Sinkkästen im Ortsbereich der Ortsgemeinde Hauenstein von der Firma Melanie Folz, Sinkkastenreinigung, Pleitersheim zu einem Preis von 4.040,23 € gereinigt wurden. Pro Sinkkasten wurde 1,95 € berechnet. Insgesamt wurden 1.591 Kästen gereinigt, bei 14 Kästen war eine Reinigung nicht möglich, da diese durch parkende Fahrzeuge nicht zugänglich waren.
l) Museum des Monats
Das Deutsche Schuhmuseum Hauenstein wurde zum Museum des Monats ausgezeichnet. Die Auszeichnung ist mit einer Geldleistung von 1.000,00 € bedacht, welche durch Herrn Staatssekretär Prof. Hardeck überbracht wurde.
m) Wasgaufreibad – Einhornspringen
Das Einhornspringen im Hauensteiner Wasgaufreibad kann als voller Erfolg verzeichnet werden. Von den ca. 300 Gästen, waren 50 darunter, die sich aktiv an dem Springen beteiligten. Der Vorsitzende bemängelt die geringe Zahl der anwesenden Ratsmitglieder.
n) Kerwe 2023
Ortsbürgermeister Zimmermann verzeichnete die Kerwe 2023 als vollen Erfolg. Diese blieb ohne nennenswerte Vorkommnisse. Die Nachbesprechung erfolgte bereits mit den Vereinen. Nähere Informationen zur Kerwe 2023 werden im Kulturausschuss bekannt gegeben.
o) Zufahrt Paddelweiher / Weg zur Steinbach
Bezüglich der Anzeige wegen des Einbaus von Schotter auf der Zuwegung zum Paddelweiher war eine Beprobung erforderlich. Diese fiel positive aus und das eingebaute Material kann auf der Zuwegung verbleiben. Der auf dem Bauhof zwischengelagerte Schotter kann weiterverwendet werden.
Ebenso verhält es sich auf dem Weg vom Bauhof zur Steinbach, ein hydrogeologisches Guthaben lässt den Einbau des geschredderten Materials von der süddeutschen Schuhfabrik zu.
p) Kita Queichpiraten – Restarbeiten
Im Bereich der Kita Queichpiraten sind verschiedene Gewerke noch nicht vollständig ausgeführt. Die entsprechenden Firmen wurden in Verzug gesetzt. Die Edelstahlgeländer sind gesetzt, die Sonnenschirme wurden geliefert.
q) Friedhof – Beschallungsanlage
Auf dem Friedhof in Hauenstein wurde die Beschallungsanlage nachjustiert und funktioniert jetzt einwandfrei. Für die Anschaffung einer mobilen Beschallungsanlage wurden entsprechende Angebote eingeholt.
r) Baumaßnahme Kuppe
Die Baumaßnahme Kuppe läuft sehr gut. Ab der Einmündung Höhenstraße wird bereits der Grundasphalt eingebaut. Im oberen Bereich sind Winkelstützen erforderlich, diese wurden zu einem Preis von 4.703,00 € beauftragt.
3. Einwohnerfragestunde
Von den anwesenden Einwohnern wurden keine Fragen oder Anregungen vorgebracht.
4. Energetische Sanierung Wasgaufreibad
a) Vorstellung der Planung
b) Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Die FAMIS GmbH, Saarbrücken, ist mit der energetischen Wärmesanierung des Wasgaufreibades beauftragt. Im Rahmen einer Studie wurde hierzu ein Solarkraftwerk, d.h. eine Wärmepumpe in Kombination mit einer PV-Anlage als wirtschaftlichste Lösung vorgeschlagen und vom Gemeinderat beschlossen.
Ein Vertreter der FAMIS hat in der Sitzung die Entwurfsplanung vorgestellt. Der Rat hätte diese zu beschließen, damit auf dieser Grundlage der Förderantrag gestellt werden kann. Parallel dazu sind die Ausführungsplanung und die Ausschreibung in die Wege zu leiten, damit im 4. Quartal 23 die Aufträge vergeben werden können. Ziel ist die Inbetriebnahme der Anlage bis zur Saison 2024. Die Beschlussfassung wurde zurückgestellt und an den Werksausschuss verwiesen.
5. Jugendzeltplatz;
Entscheidung über den Umfang des Plangebietes für den zukünftigen Bebauungsplan
Es besteht ein Beschluss des OGR, hier möglicherweise bis zu 10 Schlafhütten und ggf. ein zugehöriges Sanitärgebäude zu erstellen. Die Verwaltung war beauftragt, hierzu Kostenvoranschläge einzuholen. Dies wurde erledigt, jetzt muss die Größe des Plangebiets festgelegt werden. Es lagen 2. Kostenvarianten vor, der Rat schloss sich der Variante mit den geringsten Kosten an, da hier das Plangebiet als Rechteck ausgewiesen werden kann. Vor der Einleitung des Verfahrens soll eine landespflegerische Stellungnahme eingeholt werden.
6. Bebauungsplan „Bahnhofstraße“
a) Beschlussfassung über die Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 in Verbindung mit §§ 3 Abs. 2, 4 As. 2 BauGB
b) Beschlussfassung als Satzung
Der Ortsgemeinderat Hauenstein hat am 16.11.2021 sowie erneut am 23.06.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße“ gefasst und die Verwaltung ermächtigt, das Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Im Zeitraum 11.08.2023 bis einschließlich 25.08.2023 wurde die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurden durchgeführt. Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Eingaben ein, über deren Berücksichtigung durch den Ortsgemeinderat zu beraten und entscheiden ist. Parallel zur erneuten Offenlage der Planung erfolgte die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. In diesem Zusammenhang wurden mit Schreiben vom 29.07.2023 und per E-Mail vom 31.07.2023 insgesamt 10 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange aufgefordert, eine Stellungnahme bis zum 25.08.2023 abzugeben. Über die eingegangenen Stellungnahmen wurde beraten und entschieden. Der Bebauungsplan „Bahnhofstraße“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung wurde auf Grund des § 24 GemO als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
7. Bebauungsplan „Schweyeräcker-Sohlengarten-Mischbach“, 3. Änderung
a) Beschlussfassung über die Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschlussfassung als Satzung Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hauenstein hat in seiner Sitzung am 20.07.2023 den Aufstellungsbeschluss zur dritten Änderung des Bebauungsplanes „Schweyeräcker-Sohlengarten-Mischbach“ gefasst. Die Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Über die Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat Hauenstein abwogen und entschieden.
Die dritte Änderung des Bebauungsplanes „Schweyeräcker-Sohlengarten-Mischbach“, bestehend aus Planzeichung inkl. der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung wurde auf Grund des § 24 GemO als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
8. Bebauungsplan Friedenskirche; Einleitung des Verfahrens
Hierzu hat der Bau-Ausschuss den Beschluss gefasst, schnellstmöglich einen Bebauungsplan zu erstellen.
Dieser soll nach den Maßgaben, dass der Spielplatz bestehen bleibt - allerdings längs der Straße in seiner Ausdehnung reduziert wird – aufgestellt werden.
9. Sachstandsbericht zum Abriss der Friedenskirche
Ortsbürgermeister Zimmermann gibt dem Rat die Terminschiene des beauftragten Ingenieurbüros Roth & Partner GmbH bekannt.
Zwischenzeitlich wurde die Schadstofferkundung erweitert. Dabei hat sich eine Asbestgefährdung ergeben. Bei den äußeren Überständen des Betondaches wurden zwischen dem Metalldach und Beton eine verklebte, asbesthaltige Folie gefunden. An verschiedenen Stellen wurde das Metalldach geöffnet, das Ergebnis der Beprobung muss noch abgewartet werden. Die Abrissarbeiten können voraussichtlich im Spätwinter / Frühjahr 2024 durchgeführt werden.
10. Einfassung Urnengräber auf dem neuen Urnengrabfeld, Friedhof Hauenstein
Auf dem neuen Urnengrabfeld sollen Urnengräber mit den Maßen 0,50 x 0,50m und 0,80 x 0,80m eingefasst werden. Zur Auswahl standen 2 Varianten:
a) Die Gräber werden mit Tiefbordsteinen umrandet und zwischen den einzelnen Gräbern werden Betonplatten mit einer Breite von ca. 20cm als seitliche Begrenzung gesetzt. Diese Art der Einfassung findet sich bereits im vorhandenen Urnengrabfeld auf dem alten Friedhof. b) Die Gräber werden mit einem Cortenstahl- Begrenzungsband eingefasst. Das Begrenzungsband ist ca. 100mm hoch und 3mm breit. Es wird im Boden vergraben, sodass die Oberkante des Bandes bündig mit dem Gelände ist.
Der Gemeinderat beschloss, die Hälfte der neu anzulegenden Fläche nach der Variante a) zu gestalten, mit der Maßgabe, anstelle der Betonplatten zwischen den einzelnen Gräber, den Zwischenraum mit Kies zu befüllen.
11. Verschiedenes
a) Wasgaufreibad Hauenstein
Das Ratsmitglied Timo Pust stellt die Frage, warum das Wasgaufreibad Hauenstein bereits am Freitag, den 08.09.2023 geschlossen und aufgrund der guten Wetterlage eine Verlängerung der Öffnungszeiten nicht vorgenommen wurde.
Der Vorsitzende entgegnete daraufhin, dass eine schlechte Wetterlage vorausgesagt wurde, das Freibad mit jedem Öffnungstag ein Defizit von ca. 2.500,00 € aufweist und die Bademeister bereits jetzt schon viele Überstunden hätten.
b) Haushaltsgenehmigungsschreiben
Aus den Reihen des Gemeinderates wird gewünscht, dass das Haushaltsgenehmigungsschreiben der Kreisverwaltung Südwestpfalz der Niederschrift über die Sitzung vom 14.09.2023 beigefügt wird.
Im nichtöffentlichen Teil wurden Grundstücksangelegenheiten behandelt.