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Hauensteiner Bote
Ausgabe 42/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Lug

Bebauungsplan „Neubaugebiet Erweiterung Laubendöll“

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Ortsgemeinde Lug hat in öffentlicher Sitzung am 15.12.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Neubaugebiet Erweiterung Laubendöll" gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 03.03.2022.

Im Mai/Juni 2023 fand die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

Ergänzungen / Änderungen der Entwurfsplanung

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.06.2023 über die Bedenken und Anregungen aus der Behördenbeteiligung abgewogen Im Nachgang wurden folgende Ergänzungen/Änderungen der Entwurfsplanung vorgenommen:

- Verlängerung des Leitungsrechts L1 über den im südwestlichen Rand des Gebietes liegenden Bauplatz, um so die Umsetzung der Entwurfsplanung der Kanalisation gewährleisten zu können.

- Im Kapitel „3. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen“ wird unter Punkt „3.3 Abgrabungen und Aufschüttungen“ ein Hinweis mit aufgenommen, dass entlang des Straßenverlaufs an der östlichen Grenze des Wasserhochbehälters Abgrabungen an der Geländeaufschüttung zu vermeiden bzw. mit geeigneten baulichen Einrichtungen abzufangen sind.

- In Kapitel „6. Hinweise“ wurde Punkt „6.10 Geologiedatengesetz“ um einen Hinweis des Landesamtes für Geologie und Bergbau ergänzt.

- Es wurde eine Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers nach DWA-A 102 mit allen von der SGD Süd geforderten Inhalten (v.a. Überflutungsschutz, Starkregengefährdung, Wirkungsbereiche potentieller Überflutung, Entstehungsgebiete von Abflusskonzentrationen bei Starkregen) erstellt; die sich aus dem Konzept ergebenden Ergänzungen wurden in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung entsprechend eingearbeitet.

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Um dem planerischen Ermittlungsdefizit hinsichtlich des Artenschutzes entgegenzuwirken, erfolgte eine nochmalige Begehung des Plangebietes und es wurde eine Reptilienkartierung erstellt. Die sich aus dem Maßnahmenplan ergebenden Festsetzungen wurden in die Entwurfsplanung eingearbeitet. Es ist eine Vergrämung der Eidechsen vorzunehmen und ein Ersatzhabitat anzulegen.

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Nach Rücksprachen mit der Unteren Naturschutzbehörde und der zuständigen Forstverwaltung wurde der Umweltbericht inkl. des Maßnahmenkataloges überarbeitet und ergänzt, u.a. um die externen Ausgleichsflächen. Die sich daraus ergebenden Festsetzungen (wie z.B. Kompensationsmaßnahmen, Anlegen eines Sicherheitsstreifens) wurden in die Entwurfsplanung eingearbeitet.

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Beim zuständigen Forstamt wurde eine abschließende waldrechtliche Würdigung eingeholt und die Ergebnisse in Umweltbericht und Entwurfsplanung eingearbeitet.

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In den textlichen Festsetzungen wurde unter Punkt „2.2.1 Höhe baulicher Anlagen“ der untere Bezugspunkt NHN für jedes Grundstück einzeln ausgewiesen, um unerwünschten Höhenentwicklungen vorzubeugen. Die zulässige Traufhöhe wurde auf maximal 6,90 m und die Firsthöhe auf 8,0 m festgesetzt.

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In den textlichen Festsetzungen wurde unter Punkt „3.2 Einfriedungen“ eine ergänzende Klarstellung zu Stützmauern aufgenommen.

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In den textlichen Festsetzungen wurde unter Punkt „4.1 Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen“ der Begriff „private Freiflächen“ durch „überbaubare Grundstücksflächen“ ersetzt. Dadurch wurde die unterschiedliche bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben auf privaten Freiflächen, privaten Grünflächen und nicht überbaubaren Grundstücksflächen berücksichtigt und die Festsetzung entsprechend dem Willen der Planungsträgerin vorgenommen.

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An Stelle der ursprünglich geplanten Versickerungsmulde wird ein 30 cm bis 50 cm hoher Wall (bzw. eine „Aufkantung“) angelegt, der dem Schutz der Bebauung vor Niederschlagswasser dient.

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Die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 wurde in der Hinsicht geändert, dass eine Überschreitung von maximal 50 vom Hundert nicht möglich ist. An den Baufenstern hat sich dadurch nichts geändert.

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Redaktionelle Änderungen wie z.B. die Bezeichnung des Bebauungsplanes von „Erweiterung Neubaugebiet Laubendöll“ in „Neubaugebiet Erweiterung Laubendöll“ gemäß dem Aufstellungsbeschluss der Ortsgemeinde und eine Umformulierung des Punktes „2.7. Verkehrsflächen“ in den Festsetzungen

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Anschluss an die beschlossenen Abwägungen hat der Ortsgemeinderat in der Sitzung am 22.06.2023 die erneute Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs.3 in Verbindung mit §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:

Übersichtsplan ohne Maßstab

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

Die Dauer der erneuten Beteiligung wird nicht verkürzt.

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB wird in der Zeit

vom 25. Oktober 2024 bis einschließlich 24. November 2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein, in 76846 Hauenstein, Schulstraße 4, während der allgemeinen Dienststunden durchgeführt. Der Bekanntmachungstext sowie die zur jedermanns Einsicht ausliegenden Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch in digitaler Form auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Hauenstein www.hauenstein.rlp.de unter der Rubrik Rathaus/Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung als auch im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zur Verfügung.

Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind

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der Entwurf des Bebauungsplanes „Neubaugebiet Erweiterung Laubendöll“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung,

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der Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz inkl. Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan,

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die Reptilienkartierung,

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die Vogelschutzgebiet (VSG)-Vorprüfung für das Natura2000-Gebiet,

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die artenschutzrechtliche Potentialabschätzung gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),

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der Geotechnische Bericht,

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die Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers nach DWA-A 102 sowie

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Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB mit Umweltbezug

Umweltbezogene Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB sind verfügbar:

Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes

mit Ausführungen zu folgenden Themenbereichen (auszugsweise):

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Beseitigung des im Plangebiet anfallenden Schmutz- und Oberflächenwassers

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Umweltverträglichkeitsprüfung und Eingriffsregelung

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Landespflegerische Festsetzungen und Maßnahmen

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Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

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Niederschlagswasserbewirtschaftung

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Fassadenbegrünung

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Energie- und Warmwassergewinnungsanlagen

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Gestaltung der unbebauten Flächen, Stellplätze und Zufahrten

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Zeitpunkte für Fäll- und Rückschnittarbeiten

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Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Entwurf des Umweltberichtes mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz

mit Ausführungen zu folgenden Themenbereichen (auszugsweise):

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Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Umweltziele

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Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes

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Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

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Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Anlagen zum Umweltbericht:

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Gehölzliste

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Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Maßnahmenvorschläge

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Landespflegerischer Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan

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Vorprüfung für das Natura2000-Vogelschutzgebiet „Pfälzerwald“ (VSG-6812-401)

-

Artenschutzrechtliche Potentialabschätzung gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz

-

Reptilienkartierung mit Maßnahmenplan (Anlegen eines Ersatzhabitates und Vergrämung der Eidechsen)

Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers

mit Ausführungen zu folgenden Themenbereichen (auszugsweise):

- Beseitigung des anfallenden Außengebietswassers und im Plangebiet anfallenden Oberflächenwassers

- Ermittlung von Bewirtschaftungsmaßnahmen (z.B. Regenwasserzisternen, Dachbegrünung, Grünflächen, Flächenversiegelung mit sickerfähigen Materialien, Bepflanzungen)

Stellungnahmen mit Umweltbezug

Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange unter anderem zu folgenden aufgeführten umweltrelevanten Informationen Stellung genommen:

- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz:

Hinweise auf eine Versickerung des Niederschlagswassers vor Ort (Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept), auf die Erstellung einer Wasserhaushaltsbilanz sowie auf die Themen Überflutungsschutz und Starkregenvorsorge

- Kreisverwaltung Südwestpfalz - Untere Naturschutzbehörde:

Hinweis auf den gesetzlichen Artenschutz und eine vertiefende Untersuchung und gutachterliche Bewertung der vorkommenden geschützten Eidechsenarten, auf die ergänzende Ermittlung, Berücksichtigung und Festsetzung externer Ausgleichsflächen, um dem naturschutzfachlichen Ausgleich gerecht zu werden

Hinweise

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB weisen wir hiermit darauf hin, dass während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden können.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von den Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes betroffene Öffentlichkeit beschränkt und Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen der Planung abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Fristgemäß abgegebene Stellungnahmen werden von der Ortsgemeinde Lug geprüft und das Ergebnis wird mitgeteilt.

Sollten bis zum Ablauf der Frist keine Anregungen oder Bedenken seitens der Öffentlichkeit vorliegen, ist davon auszugehen, dass die Belange in ausreichendem Maße berücksichtigt werden bzw. von der Planung unberührt bleiben.

Lug, 11.10.2024
gez. Hermann Rippberger
Ortsbürgermeister