Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden zur 14. Sitzung des Gemeinderates in der Wahlperiode 2024/2029. Er stellte die Beschlussfähigkeit des Rates fest und dass die Einladung ordnungsgemäß erfolgte. Anschließend wurde die letzte Niederschrift, die allen Ratsmitgliedern zugegangen ist, durch den Rat genehmigt. Gegen die Tagesordnung wurden keine Einwände erhoben.
1. Informationen des Vorsitzenden
Der Vorsitzende informiert über folgende Punkte:
a) Kiosk Freibad: Kündigung durch Pächter
Der Pächter des Kiosks im Wasgaufreibad hat das Vertragsverhältnis gekündigt. Werkleiter Helge Schneider kümmert sich um die Ausschreibung.
b) Paddelweiher: Bootssteg
Es findet ein Vor-Ort-Termin mit einem Außendienstmitarbeiter einer Firma zur Ausmessung statt. Diese soll dann als Grundlage zur Angebotserstellung zur Errichtung eines Schwimmstegs dienen.
c) Luftmessungen durch den Deutschen Wetterdienst (DWD)
In KW 39 fand eine Vorbesprechung sowie eine Einweisung der Bauhof-Mitarbeiter statt. Die Messung wird benötigt, damit sich die Ortsgemeinde weiterhin als „Luftkurort“ bezeichnen darf. Sie soll über einen Zeitraum von einem Jahr stattfinden. Standorte der Messgeräte werden sein das Wasgaufreibad sowie in der Landauer Straße.
d) Glasfaser-Ausbau
Der Ausbau läuft weiterhin wie geplant. Eventuell durch die Bauarbeiten entstehende Schäden werden durch die Baufirmen stets zeitnah behoben.
e) Ausbau Queichstraße
Die Bauarbeiten sind im vollen Gange. Bis auf einen kleinen Rückstand von zwei bis drei Wochen befinden sich die Firmen im Zeitplan.
f) Hackschnitzel aus der kommunalen Grünpflege
In der Vergangenheit wurden die bei der Grünpflege entstandenen Abfälle auf dem Bauhof gesammelt und dort verbrannt. Dies soll nun anders gehandhabt werden, indem man die Abfälle häckselt. Die Hackschnitzel können an Privat verkauft werden. Ein Verkaufspreis wurde noch nicht festgelegt.
2. Bebauungsplan „Bahnhofstraße Erweiterung“
Der Rat hat über die Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben wurden beschlossen. Anschließend wurde die von anwesenden Vertretern des Planungsbüros vorgestellte geänderte Entwurfsplanung genehmigt, der Aufstellungsbeschluss vom 14.12.2023 entsprechende geändert und beschlossen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführt werden soll.
3. Bebauungsplan „Friedenskirche“
Der Ortsgemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss gefasst. Anschließend wurde die von anwesenden Vertretern des Planungsbüros vorgestellte Entwurfsplanung genehmigt und der Auftrag zur Erstellung der Wasserhaushaltsbilanz vergeben.
4. Ausbau der Queichstraße
Im Zuge der laufenden Baumaßnahme in der Queichstraße wurden durch den Baugrundgutachter mehrere statische Lastplattendruckversuche auf der Frostschutzschicht sowie dem Erdplanum durchgeführt. Im Ergebnis lagen die ermittelten Werte deutlich unter dem für den ursprünglich geplanten Straßenaufbau geforderten Mindestwert.
Zusätzliche Baggerschürfe zeigten, dass der Baugrund in größeren Tiefen noch geringere Tragfähigkeiten aufweist. Dabei wurde festgestellt, dass das Problem maßgeblich auf das anstehende Grundwasser durch den Gillenbach zurückzuführen ist.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Straßenaufbau in der Queichstraße aufgrund der vorliegenden Ergebnisse der Lastplattendruckversuche und der geänderten Baugrundverhältnisse abweichend von der ursprünglichen Planung mit einem vollgebundenen Oberbau gemäß RStO BK 1,0 auszuführen.
Ebenso wurde beschlossen, im Bereich des bestehenden RÜB sowie über dem Kanal im 2. Bauabschnitt der Queichstraße zur Minimierung von Rissbildungen ein Asphaltgitter zwischen Tragschicht und Deckschicht einzubauen.
5. Nachwahl eines weiteren Beigeordneten
Beigeordneter Ulrich Schöffel hat im August sein Amt als zweiter Beigeordneter der Ortsgemeinde Hauenstein mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Christoph Seibel (An der Vogelhege) wurde als zweiter Beigeordneter nachgewählt. Anschließend wurde ihm vom Ortsbürgermeister die Ernennungsurkunde ausgehändigt bevor er vereidigt und in das Amt eingeführt wurde.
6. Übertragung einer freien Selbstverwaltungsaufgabe an die Verbandsgemeinde Hauenstein gemäß § 67 Abs. 5 GemO: Einführung eines Bürgerbusses
Die Einführung eines Bürgerbusses stellt eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Ortsgemeinde dar. Sie kann der Verbandsgemeinde Hauenstein zur eigenständigen Umsetzung übertragen werden. Die Übertragung kann auch wieder zurückgenommen werden.
Der Ortsgemeinderat hat beschlossen, die Einführung eines Bürgerbusses zunächst befristet für einen Zeitraum von fünf Jahren an die Verbandsgemeinde Hauenstein zu übertragen.
7. Stellungnahme zu einem Bauantrag in der Queichstraße
Zu einem Bauantrag in der Queichstraße hat der Rat sein Einvernehmen erteilt.
8. Energetisches Sanierungskonzept
Der Gemeinderat beabsichtigt, in Hauenstein ein (energetisches) Sanierungsgebiet als förmliches Städtebauliches Sanierungsgebiet nach § 136 ff Baugesetzbuch auszuweisen.
Als „Vorbereitende Untersuchung“ soll das Quartierskonzept für Hauenstein gelten. Es wurden erhebliche energetische Mängel im Gebäudebestand festgestellt.
Ziel der Ausweisung ist, diese Mängel zu beseitigen bzw. die energetische Situation im Gebäudebestand erheblich zu verbessern. Nur durch die Ausweisung eines förmlichen Sanierungsgebietes können im Rahmen steuerlicher Sonderabschreibungen gem. § 7h Einkommensteuergesetz erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in einem solchen Gebiet in Anspruch genommen werden.
9. Sachstandsbericht zu Hochwasserflutmulden
Zusammen mit einem Mitarbeiter des Forstamtes Hinterweidenthal fanden Vor-Ort-Begehungen in der Gemeinde statt. Dabei wurden „Problemstellen“ besichtigt am Penny-Markt, am Zebrastreifen am Felsdurchgang, am Netto-Markt sowie am Seniorenheim und Lösungen erörtert, wie und wo Flutmulden angelegt werden sollen. Teilweise liegt die Zuständigkeit beim Forst, teilweise bei der Ortsgemeinde.
Am Needing und in der Karl-Kreuter-Straße wurden bereits Flutmulden hergestellt.
Noch im laufenden Jahr sollen weitere Begehungen des Bauausschusses zusammen mit einem Forstamtsmitarbeiter stattfinden.
10. Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung
Im Verbandsgemeinderat wurde durch die SPD-Fraktion ein Antrag eingebracht, in den Ortsgemeinden künftig Geschwindigkeitskontrollen mit der Möglichkeit zur Verhängung von Verwarnungen bzw. Bußgeldern durchzuführen. Bevor über die konkrete Umsetzung entschieden wird, soll in den Ortsgemeinden geklärt werden, ob ein solches Vorgehen grundsätzlich gewünscht und als erforderlich angesehen wird.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hauenstein spricht sich dagegen aus, dass in der Verbandsgemeinde Hauenstein kommunale Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt werden.
11. Antrag der SPD-Fraktion: Umsetzung der Gefahrenabwehrverordnung der VG Hauenstein
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass bei der Verbandsgemeinde Hauenstein beantragt werden soll, der Verbandsgemeinderat möge über die beiden folgenden, von der SPD beim Ortsgemeinderat Hauenstein beantragten Punkte beraten und beschließen:
Auf allen öffentlichen Spielplätzen und in dem Altwiesenpark sollen große und sichtbare Schilder aufgestellt werden, mit denen auf die Gefahrenabwehrverordnung und das Verbot von Hunden in diesen Bereichen hingewiesen wird.
Die aktuelle Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Hauenstein soll in § 2 Abs. 1 um Punkt 10. wie folgt ergänzt werden:
„Rauchen ist in den Bereichen der öffentlichen Sportanlagen der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde, den Schulen, Kindergärten und den Spielplätzen verboten.“
Die Schilder, deren Aufstellung gewünscht wird, sollen um den Hinweis auf das Rauchverbot ergänzt werden.
12. Verschiedenes
a) Steinabgang am „Rössler“
Bezüglich des Steinabgangs und der Überprüfung des Felsen soll mit dem Forstamt Kontakt aufgenommen werden.
b) Öffentliche Toiletten Rathausplatz und Friedhof
Der derzeitige Zustand der öffentlichen Toiletten was die Sauberkeit angeht, wurde bemängelt. Der Vorsitzende hat darüber informiert, dass Angebote von Reinigungsfirmen eingeholt werden sollen.
c) Tierfütterungen im Altwiesenpark
Es wird das Verhängen eines Verbotes, Tiere im Altwiesenpark zu füttern, angesprochen. Dies vor dem Hintergrund, dass durch die Fütterungen bzw. das Herumliegen der Nahrungsreste vermehrt Ratten angelockt werden. Der Vorsitzende hat darüber informiert, dass dies auch schon Thema im Verbandsgemeinderat war und handelnde Bürger bereits direkt angesprochen wurden, jedoch ohne Erfolg.
7. Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil wurde über Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten beraten und beschlossen.