Genehmigung der Niederschriften
Die Niederschriften über die Sitzungen des Verbandsgemeinderates Hauenstein vom 28.6.2022 und 19.07.2022 sind allen Ratsmitgliedern zugegangen.
Zur Niederschrift vom 28.06.2022, TOP 5 öffentliche Sitzung hat Ratsmitglied Ladenberger folgende Ergänzung schriftlich beantragt:
Ratsmitglied Ladenberger, gleichzeitig Ortsbürgermeister der Gemeinde Darstein, entgegnet hierzu, dass die Streichung der Kappung bzw. Änderung der Staffelung beim WKB Wasser vorwiegend zu Lasten der Grundstückseigentümer in den kleinen Gemeinden mit den anteilmäßig großen Ortskernen mit vielen größeren Baugrundstücken geht. Dieses Vorgehen bietet keinen Anreiz Trinkwasser zu sparen. Es ist auch nicht in Einklang mit der derzeit laufenden Dorfmoderation "Zukunfts-Check-Dorf" zu bringen. Er spricht sich gegen die Aufhebung der Deckelung aus.
Der Verbandsgemeinderat genehmigt beide Niederschriften einschl. der Ergänzung bzw. Änderung in der Niederschrift vom 28.6.22 wie vorstehend.
Informationen des Vorsitzenden
a) Wald-Marathon
Für den Wald-Marathon haben sich 302 Teilnehmer angemeldet. Durch zahlreiche Sponsoren und Einsparungen auf der Ausgabenseite kann die Veranstaltung voraussichtlich mit einem Überschuss abgeschlossen werden.
b) Druckkosten für Prospekte/Flyer
Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Markus Pohl erklärt der Vorsitzende, dass die Auftragsvergaben (Druck) für die Flyer in der letzten Zeit als Geschäft der laufenden Verwaltung bzw. in Absprache mit den Beigeordneten erfolgten.
Die 4. Auflage der Wanderkarte kostete 5.688,78 €. Durch den Verkauf konnten insgesamt 13.350,-- € erzielt werden.
Entsprechend der Verfahrensweise in der Vergangenheit werden bei neuen Produkten Grundsatzbeschlüsse in den Gremien eingeholt. Die wiederkehrenden Aufträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erteilt.
c) Änderung des Gesellschaftsvertrages für die Gesellschaft zur Nutzung erneuerbarer Energien mbH Verbandsgemeinde Hauenstein
Der erforderliche Beschluss des Stadtrates Kaiserslautern konnte in der letzten Sitzung nicht gefasst werden. Aus zeitlichen Gründen wurde die Beschlussfassung vertagt.
Bezüglich der Bestellung des Geschäftsführers erfolgt in der nächsten Woche ein Gespräch mit den Mitgliedern des Aufsichtsrates und den Fraktionssprechern. Die Beschlussfassung im Rat erfolgt in der Sitzung im November.
Öffnung des Hallenbades für die Saison 2022/2023
Aufgrund der derzeitigen Kostenexplosion bei den Energiekosten und der Maßgabe, aufgrund der aktuellen Situation Gas einzusparen, sollte im Verbandsgemeinderat darüber diskutiert und entschieden werden, wie mit der geplanten Öffnung des Hallenbades der Grundschule Hauenstein nach den Herbstferien (ab dem 02.11.2022) umgegangen werden soll.
Pro Monat könnten ca. 52.000 kW/h (entspricht ca. 5.000 m³) an Gas eingespart werden, wenn das Hallenbad komplett geschlossen bleibt.
Bezogen auf den neuen Gaspreis ab dem 01.11.2022 (9,137 Ct/kWh Brutto) wäre das eine monatliche Ersparnis von ca. 4.800 € (bisher 3.200 €.)
Die Grundfüllung des Beckens fasst rd. 220 m³ Wasser. Die durchschnittliche Wassertemperatur beim Badebetrieb beträgt 28 Grad, wobei eine Absenkung der Temperatur gerade für die Schulkinder, um hier mehr Gas einzusparen, nicht zu empfehlen ist.
Der Rat beschließt, das Bad voraussichtlich nach den Weihnachtsferien 2022 (ab dem 03.01.2023) bis zu den Osterferien in 2023 zu öffnen. In der Ratssitzung im November 2022 soll nochmals über die Angelegenheit beraten und eine endgültige Entscheidung getroffen werden.
Kartierung von Waldwegen;
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 12.09.2022 einen Antrag gestellt, die Hauptfahrwege in den Wäldern des Gebietes der VG Hauenstein hinsichtlich deren Eignung zum Befahren mit Feuerwehrfahrzeugen zu kartieren. Ratsmitglied Michael Zimmermann erläutert den Antrag.
Wehrleiter Johannes Seibel erläutert die aktuelle Situation. Er verweist insbesondere auf die Rettungskarte des Forstes mit den entsprechenden Rettungspunkten. Ein Problem in der Praxis ist, dass das Gebiet der Verbandsgemeinde Hauenstein auf 4 Karten verteilt ist. Die Arbeit mit dem Laptop ist schwierig, weil es zum Teil keine Empfangsmöglichkeit gibt. Er erläutert auch die Probleme in der Praxis, wenn u.a. die Einsatzstelle im Vorfeld nicht eindeutig angegeben werden kann. Wichtig ist jedoch insbesondere die Freihaltung der Wege, damit eine Befahrung mit den Fahrzeugen möglich ist.
Beigeordneter Andreas Wilde ergänzt, dass bei der Leitstelle ein gutes System im Einsatz sei, das sich auch bereits in der Praxis bewährt hat. Die Einsatzfahrzeuge können gut zu den Einsatzstellen gelotst werden.
Zum Schluss seiner Ausführungen lädt Wehrleiter Seibel die Fraktionen zum Besuch bei der Feuerwehr ein, um die täglich Arbeit näher kennen zu lernen.
Bekanntgabe einer Eilentscheidung über den Kauf mehrerer Stromgeneratoren zur Sicherstellung der Notstromversorgung
Um entsprechende Vorsorge für die evtl. Gas-/Energiekrise zu treffen, war es erforderlich, kurzfristig noch verfügbare Notstromaggregate anzuschaffen. Durch die zügigen Bestellungen ist die Bewältigung der zu erwartenden Gas-/Energiekrise mit ihren möglichen Blackouts im Strombereich möglich. Vorgesehen ist der Einsatz der Stromgeneratoren am Haus des Bürgers, TVH-Gebäude und am Feuerwehrgerätehaus in Hauenstein. Für den mobilen Einsatz der Stromaggregate sind drei Transportanhänger erforderlich.
Gegen die Eilentscheidung zur Anschaffung von drei Stromaggregaten einschl. dem erforderlichen Elektroinstallationsmaterial in Höhe von rd. 105.000,-- € werden vom Rat keine Einwände erhoben.
Anschaffung von mobilen Tankanlagen
Durch den Kauf von drei Stromaggregaten zur Notstromversorgung ist es erforderlich, mobile Tankanlagen mit Zubehör für den Betrieb der Stromaggregate zu kaufen. Zu erwartende Kosten sind ca. 20.000 €.
Der Rat ermächtigt den Haupt- und Finanzausschuss ein Konzept zur Aufstellung der mobilen Tankanlagen zu erstellen sowie Aufträge in Höhe bis zu 20.000,-- € zu erteilen.
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Erteilung der Entlastung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang der Verbandsgemeinde Hauenstein für das Haushaltsjahr 2015 nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 der Gemeindeordnung am 20.09.2022 in nichtöffentlicher Sitzung geprüft.
Der vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2015 schließt mit einer Bilanzsumme von 23.716.477,35 €. Das Eigenkapital beträgt 7.102.142,74 €.
Der Jahresabschluss im Ergebnishaushalt weist einen Jahresfehlbetrag von 31.491,31 € aus. Das Eigenkapital zum 31.12.2015 beläuft sich auf 7.102.142,74 €. Dieses entspricht 29,95 % der Bilanzsumme.
Der Rat erteilt die Entlastung.
Information über die Belegprüfung im Rahmen der Jahresrechnung 2016
Im Rahmen der Rechnungsprüfung für das Jahr 2015 am 20.09.2022 sollte gleichzeitig durch den Rechnungsprüfungsausschuss entsprechend der Festlegung in einer Ortsbürgermeisterdienstbesprechung eine vorgelagerte Belegprüfung der Jahresrechnungen 2016 und 2017 erfolgen. Aus Zeitmangel wurde die Belegprüfung der Jahresrechnung 2017 vertagt.
Bei der durchgeführten Belegprüfung 2016 haben sich keine Feststellungen ergeben.
Annahme von Spenden
Die VR Bank Südliche Weinstraße Wasgau eG, Bad Bergzabern, hat der Verbandsgemeinde Hauenstein für den Wald Marathon 2022 einen Betrag i.H.v. 250,00 € gespendet.
Die Firma Cellavita GmbH & Co. KG, Gartenstraße 10, 76846 Hauenstein, hat für die Durchführung des Waldmarathons 500,-- Euro gespendet.
Die Ruheforst GmbH, Marktplatz 11, 64711 Eberbach, hat für die Durchführung des Waldmarathons 2.000,-- Euro gespendet.
Der Rat beschließt, die Spenden anzunehmen.
13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Hauenstein (Bereich des Bebauungsplangebietes "Am Paddelweiher", 4. Erweiterung)
a) Beschlussfassung über die Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
b) Endgültige Entscheidung
Von den mit Schreiben vom 22.04.2022 beteiligten Behörden gingen insgesamt 22 Stellungnahmen zur 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hauenstein ein.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die in der Zeit vom 06.05.2022 bis einschließlich 06.06.2022 durchgeführt wurde, sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Rat hat die Stellungnahmen behandelt und die endgültige Entscheidung zur 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Hauenstein (Bereich des Bebauungsplanes „Am Paddelweiher“, 4. Erweiterung), getroffen.
Raumlufttechnische Anlagen in den Grundschulen
Im November 2021 hatte der Bund kurzfristig ein Programm zur Förderung von Raumlufttechnischen Anlagen in den Grundschulen aufgelegt. Für die beiden Grundschulen in Hauenstein und Wilgartswiesen wurde ein Förderantrag gestellt und eine Förderung auch bewilligt. Die Ausführungsfrist wurde auf den 31.12.2022 festgesetzt.
Eine Vorberatung über die Durchführung der Maßnahme erfolgte bereits im Schulträgerausschuss. Ergebnis der Beratung war, zunächst keine Anlagen einzubauen. Eine Entscheidung sollte nach Vorlage der Gesamtkosten der geplanten energetischen Maßnahmen für die Grundschule Hauenstein durch die Büros FAMIS bzw.PTI getroffen werden. Die Beratung zu diesem Thema erfolgte in der Sitzung des Bauausschusses am 18.10.2022.
Der Rat beschließt, beim Fördergeber einen Antrag auf Fristverlängerung für die Maßnahmen zum Einbau von raumlufttechnischen Anlagen in der Grundschule Hauenstein und Wilgartswiesen zu stellen.
Im nicht-öffentlichen Teil wurde noch über Personalangelegenheiten informiert.