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Hauensteiner Bote
Ausgabe 44/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Aus der Sitzung Verbandsgemeinderat Hauenstein vom 08.10.2024

Auf Grund des Wasserschadens im Rathaus muss der Estrich im Fachbereich 3 (Bürgerdienste) entfernt werden. Dabei können gesundheitsgefährdende Stoffe freigesetzt werden. Aus diesem Grunde müssen die Mitarbeiter/innen teilweise in die Büro-Container vor dem Rathaus umziehen, die eigens dafür aufgestellt wurden. Die dafür aufkommenden Kosten übernimmt die Versicherung. Derzeit läuft der Umzug. Die Maßnahme dauert mindestens bis Ende Januar 2025.

Am 15. April 2024 fasste der Verbandsgemeinderat den einstimmigen Grundsatzbeschluss zur Gründung eines Vereins, welcher zukünftig die Aufgabe im Bereich Tourismusförderung übernehmen soll. Am 8. Juli 2024 wurde in einer offenen Bürgerveranstaltung über einen neuen Namen diskutiert, der aus vorher zugesendeten ausgewählt wurde. Der Verbandsgemeinderat muss der Vereinsgründung, dem Namen sowie der Satzung noch zustimmen. Wie die Leiterin des Tourist-Info-Zentrum weiter ausführt, kann jeder förderndes Mitglied werden.

Bevor der Verbandsgemeinderat hierüber abschließend entscheidet, soll der Tourismusausschuss hierüber noch einmal beraten.

Mit Schreiben vom 07.06.2024 wurde der vorgelegte Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2024 und 2025 von der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Pirmasens, bis auf wenige Ausnahmen nicht genehmigt.

Aufgrund dieser Nicht-Genehmigung hat die Verwaltung den zurückgewiesenen Haushaltsplan der Konsolidierung unterzogen und das vorliegende Planwerk überarbeitet.

Der Entwurf des Ergebnishaushaltes weist im Haushaltsjahr 2024 einen Gesamtbetrag der Erträge von 6.525.420 € und der Aufwendungen von 6.518.740 € aus, woraus sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 6.680 € ergibt.

Im Haushaltsjahr 2025 beläuft sich der Gesamtbetrag der Erträge auf 6.524.820 € und die Aufwendungen auf 6.524.070 €, woraus ein Jahresüberschuss in Höhe von 750 € resultiert.

Im Finanzhaushalt des Haushaltsjahres 2024 belaufen sich die ordentlichen Einzahlungen auf 6.029.600 € und die ordentlichen Auszahlungen auf 5.676.960 €, woraus sich ein Saldo in Höhe von 352.640 € ermittelt. Unter Einrechnung des Zinssaldos ermittelt sich ein Überschuss von 269.890 €.

Im Finanzhaushalt des Haushaltsjahres 2025 liegen die ordentlichen Einzahlungen bei 5.994.480 € und die ordentlichen Auszahlungen bei 5.764.140 €, woraus sich ein Saldo in Höhe von 230.340 € ermittelt. Für das Jahr 2025 wird nach Abzug der Zins- und sonstigen Finanzzahlungen ein Saldo über 142.020 € ausgewiesen.

Unter Berücksichtigung der zu leistenden ordentlichen Tilgung über 228.730 € errechnet sich für das Jahr 2024 planmäßig eine „freie Finanzspitze“ in Höhe von 41.160 €.

Im Haushaltsjahr 2025 liegt die Tilgungsleistung bei 236.100 €, so dass sich eine negative „freie Finanzspitze“ von 94.080 € errechnet.

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit im Jahr 2024 liegen bei 330.200 €, denen Auszahlungen mit 822.500 € gegenüberstehen. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte bereinigte Darlehensbetrag beträgt 492.300 €.

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit des Jahres 2025 bewegen sich in Höhe von 385.800 € und die Auszahlungen werden mit insgesamt 2.003.000 € veranschlagt. Die hieraus resultierende Darlehensaufnahme über 1.617.200 € ist ebenfalls in der Haushaltssatzung abgebildet.

Zur Zwischenfinanzierung eigener sowie die in den Ortsgemeinden veranschlagter Maßnahmen wird der Höchstbetrag des Kreditvolumens zur Sicherstellung der Kassenliquidität in beiden Jahren auf 4.000.000 € festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten der Verbandsgemeinde gegenüber der Einheitskasse wird in 2024 auf 3.135.756 € und in 2025 auf 3.423.751 € festgesetzt.

Im Hinblick auf die bereits erfolgte Anhebung der Kreisumlage um 3,0 Punkte auf 48 v. H. wird für das Jahr 2024 die VG-Umlage mit 30,0 v.H. und für das Jahr 2025 mit 33,0 v.H. ermittelt.

Nach Aussprache und Diskussion wird das vorliegende Planwerk durch den Verbandsgemeinderat mit 12 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen. Das vorherige Planwerk wurde bereits in diversen Ausschusssitzungen, Besprechungen sowie VG-Ratssitzung vorberaten, weshalb ein Antrag auf Verweis auf einen Ausschuss mehrheitlich abgelehnt wurde.

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung wurde ein Ausschuss für Bauen, Umwelt- und Klimaschutz gebildet. Dieser Ausschuss wird nunmehr in einen Ausschuss für Bauen sowie einen Ausschuss für Umwelt und Naturschutz getrennt. Vor einer Besetzung muss die Änderungssatzung zunächst bekannt werden. Im Anschluss werden die Mitglieder der übrigen Ausschüsse gewählt. Im Einzelnen sind dies der Haupt- und Finanzausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Schulträgerausschuss, Werksausschuss, Ausschuss für Tourismus und Kultur, sowie Feuerwehrausschuss. Jeder Ausschuss besteht aus 11 Mitgliedern, wobei jedes Ausschussmitglied einen Stellvertreter hat.

Gem. § 37 GemO beschließt der Verbandsgemeinderat mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder seine Geschäftsordnung. Diese ist auf die jeweilige Wahlzeit des Verbandsgemeinderates beschränkt. Die bisherige Geschäftsordnung wird zunächst beschlossen.

Die Ratsarbeit der Mitglieder des Verbandgemeinderates erfolgt bereits seit 2022 über das Ratsinformationssystem Regisafe. Über dieses System sind die Einladung für die Ratssitzung sowie die dazugehörigen Informationen/Beschlussvorlagen zugänglich.

Die Einladungen bzw. Zustellung der Niederschriften sollen weiterhin grundsätzlich nur noch über das Ratsinformationssystem erfolgen.

Die VR-Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG, Kurtalstraße 2, 76887 Bad Bergzabern, hat für den Waldmarathon 2024 einen Betrag von 250,00 Euro gespendet.

Die Firma SoftEngine Kaufmännische Softwarelösungen GmbH, Alte Bundesstraße 16, 76846 Hauenstein, hat für die Durchführung des Waldmarathons im Jahr 2024 400,00 Euro gespendet.

Die Firma Josef Seibel Schuhfabrik GmbH, Gebrüder-Seibel-Straße 7-9, 76846 Hauenstein, hat für die Durchführung des Waldmarathons im Jahr 2023 500,00 Euro gespendet.

Der Rat hat über die Annahme der jeweiligen Spenden entschieden.