zu einer Informationsveranstaltung der Anlieger über die Einführung wiederkehrender Beiträge für Verkehrsanlagen
Bereits im Jahr 2020 wurden per Gesetz in Rheinland-Pfalz flächendeckend wiederkehrende Beiträge zur Unterhaltung oder Herstellung kommunaler Verkehrsanlagen verpflichtend eingeführt. Eine Übergangsfrist lief bis Beginn 2024.
Was das nun für uns als Spirkelbacher bedeutet und welche Varianten der wiederkehrenden Beiträge es gibt, wird uns Christian Draxl, Fachbereichsleiter der Bauabteilung vorstellen.
Aus diesem Grund findet am 21.11.2024, 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Spirkelbach eine Informationsveranstaltung zu dem v.g. Thema statt. Hierzu ergeht herzliche Einladung.
Wir bitten den Termin vorzumerken.