zur Einsichtnahme und der Möglichkeit der Einbringung von Vorschlägen zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Jahre 2022 und 2023 nach § 97 Abs. 1 GemO:
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Wilgartswiesen-Hauenstein wird in seiner nächsten Sitzung über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 beraten und beschließen. Dieser Entwurf liegt gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 25.11.2022 bis 08.12.2022, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten, in Zimmer 21 des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung, Schulstraße 4, 76846 Hauenstein, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Zeit können Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seinen Anlagen durch die Einwohner der Gemeinden Wilgartswiesen und Hauenstein eingebracht werden. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Verbandsvorsteher oder elektronisch an poststelle@hauenstein.rlp.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.