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Hauensteiner Bote
Ausgabe 48/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Aus der 10. Sitzung des Ortsgemeinderates Hinterweidenthal vom 20.11.2025

Informationen des Vorsitzenden

a) Kanalreparatur in der Hauptstraße

Der Gehweg und die Straße am Anwesen „Hauptstraße 77“ wurden durch den defekten Kanal unterspült. Die Reparatur hierzu ist mittlerweile erfolgt.

b) Weihnachtsbaum am Rathaus

Hierzu ergeht ein herzlicher Dank an Peter Buchmann und Georg Binder für die Mithilfe beim Stellen des Tannenbaumes am Rathaus.

c) Neujahrsempfang der Ortsgemeinde Hinterweidenthal in 2026

Der Neujahrsempfang wurde auf den 14.01.2026 (Mittwoch) im Dorfgemeinschaftshaus terminiert. Entsprechende Einladungen hierzu folgen noch.

d) Seniorennachmittag 2025

Der Seniorennachmittag am 26.10.2025 im Dorfgemeinschaftshaus ist bei der älteren Generation gut angekommen. Eingeladen waren alle Mitbürger ab 70 Jahren mit ihren Partnern.

e) Nahversorger auf dem Gelände in der Hauptstraße (ehemals Pavlitzek)

Der Vorsitzende teilt mit, dass weiterhin Interesse des Investors „Hoffmann“ bestehe, auf dem ehemaligen Gelände Pavlitzek in der Hauptstraße ein automatisiertes Nahversorgerunternehmen (24/7) zu entwickeln.

f) Anschaffung eines Traktors

Die Anschaffung des Traktors mit den entsprechenden Anbaugeräten wurde wie vereinbart beauftragt. Hierzu ergeht der Dank an die Vergabestelle in Annweiler. Frau Engel hat die Ortsgemeinde hierbei gut unterstützt. Durch die verhinderte Preiserhöhung, welche zum 01.11.2025 erfolgt wäre, hat die Ortsgemeinde Hinterweidenthal 3 % der Kosten eingespart.

g) Zuwendung für klimaangepasstes Waldmanagement

Die Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe e.V. hat der Ortsgemeinde Hinterweidenthal eine Zuwendung i.H.v. 77.608,00 €, zweckgebunden für den Forst, zukommen lassen.

Einwohnerfragestunde

Frau Isabelle Brockbals (Mitglied des Elternausschusses der KITA) wünschte Informationen bezüglich des Zustandekommens des neuen Preises für das Essensgeld der Kindergartenkinder. Diese Frage zur Tagesordnung musste Ortsbürgermeister Eitel leider zurückweisen und bat Frau Brockbals deshalb, künftige Fragen zu Sitzungen mindestens 3 Tage vorher schriftlich bei ihm einzureichen.

Auftragsvergabe zur Beauftragung der Leistungsphasen 1 - 3 bezüglich der Erweiterung der Kindertagessstätte

Damit das Architekturbüro ER+R, aus 67655 Kaiserslautern, mit den Planungen zur Erweiterung der Kindertagesstätte im Kellergeschoss der Grundschule weiter vorankommt, wird die Zuarbeit eines Fachplaners für Heizung und Sanitär benötigt.

Zu diesem Zweck wurde das Planungsbüro Sappok aus 66953 Pirmasens um die Abgabe eines Angebots gebeten. Für die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 entstehen Kosten in Höhe von 6.973,26 € netto bzw. 8.298,18 € brutto.

Gemäß der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen in Rheinland- Pfalz ist bei Aufträgen bis zu einem Nettowert von 10.000,00 € keine Einholung von Vergleichsangeboten erforderlich. Der Auftrag kann daher direkt an das Planungsbüro Sappok, 66953 Pirmasens, vergeben werden.

Die große Mehrheit der Ratsmitglieder hat ihr Einvernehmen erteilt und somit konnte der Auftrag am 10.10.2025 erteilt werden.

Der Gemeinderat Hinterweidenthal stimmt der bereits getätigten Auftragsvergabe bzgl. der Planungsleistungen zur Erweiterung der Kita in Hinterweidenthal nachträglich einstimmig zu.

Sachstandsbericht über erbrachte Planungsleistungen im Zuge der Kita-Erweiterung im Schulgebäude

Im Rahmen der geplanten Erweiterung des Kindergartens in der Ortsgemeinde Hinterweidenthal wurde das Architekturbüro ER-+R mit den Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Diese umfassen die grundlegenden Planungs- und Genehmigungsphasen des Projekts, die mit der Erstellung der Bauantragsunterlagen abgeschlossen sind. Im Verlauf der Planungsphase wurden zusätzlich eine Statikerin von IBU-Statik, Frau Kempf-Urschel, sowie ein Fachplaner für Heizung und Sanitär, die Sappok GmbH, eingebunden, um die statischen und haustechnischen Aspekte des Projekts zu berücksichtigen.

Die ursprüngliche Kostenschätzung, die am 09.12.2024 erstellt wurde, belief sich auf 709.038,94 € brutto. Für die aktualisierte Kostenberechnung wurden jedoch neben den statischen und haustechnischen Aspekten auch der Baukostenindex 2025 berücksichtigt. Dadurch erhöht sich die Gesamtkostenprognose auf 807.316,96 € brutto. Es ist zu beachten, dass aufgrund der regelmäßigen Anpassungen des Baukostenindex eine weitere Anpassung der Kosten im Jahr 2026 erforderlich sein wird.

Für die Erweiterung des Kindergartens kommen Fördermittel sowohl aus Landes- als auch aus Kreisressourcen in Frage:

1.

Landesförderung:

Aufgrund der geplanten Schaffung von 6 neuen Plätzen für Kinder unter 2 Jahren (U2) und 5 neuen Plätzen für Kinder über 2 Jahren (Ü2) kann eine Förderung in Höhe von 114.500,00 € brutto aus Landesmitteln in Anspruch genommen werden.

2.

Kreisförderung:

Darüber hinaus können Fördermittel aus dem Landkreis Südwestpfalz beantragt werden. Für die 10 neuen Kitaplätze (6 U2 und 4 Ü2) beträgt die Höchstgrenze der zuschussfähigen Kosten 25.000 € brutto pro Platz, was insgesamt 250.000 € brutto ergibt. Nach den Richtlinien des Landkreises zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes wird eine Kreiszuwendung von 40 % der zuschussfähigen Kosten gewährt. Dies ergibt eine Förderung von insgesamt 100.000 € aus dem Kreis.

Gesamtförderung:

Die Gesamtsumme der Fördermittel, die durch die Kombination von Landes- und Kreisförderung zur Verfügung stehen, beläuft sich somit auf 214.500 € brutto.

Kosten der Neugestaltung des Außengeländes der Kindertagesstätte

Der Förderverein der Kita Hinterweidenthal hat das Außengelände in Eigeninitiative neugestaltet. Im Zuge dessen wurden eine neue Stehwippe sowie ein neuer Rutschenturm angeschafft. Die hierfür angefallenen Kosten belaufen sich auf etwas über 10.000 Euro.

Seitens des Fördervereins wurde an die Ortsgemeinde die Anfrage herangetragen, ob sich die Gemeinde an den Anschaffungskosten beteiligen möchte.

Nach Rücksprache mit Herrn Eitel wurde vereinbart, dass sich die Ortsgemeinde mit einem Maximalbetrag von bis zu 5.000 Euro beteiligt - unter der Prämisse, dass die bisher installierte, mittlerweile abgebaute Edelstahlrutsche veräußert wird und der Verkaufserlös der Gemeinde zur teilweisen Refinanzierung zufließt.

Der Verkauf der Rutsche ist bislang noch nicht erfolgt, jedoch weiterhin beabsichtigt.

Der Beschluss hierzu erfolgte einstimmig.

Beratung über die Erhöhung der Essenskosten für die Kindertagesstätte

Im Rahmen der Erstellung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes hat der Ortsgemeinderat Hinterweidenthal am 18.09.2025 über die Anpassung der Essenskosten in der Kindertagesstätte beraten. Bestandteil des Konzeptes war die Erhöhung der Essenskosten für ein Mittagessen von bisher 3,60 € auf 4,10 €. Eine Umsetzung der Anpassung könnte zum 01.01.2026 erfolgen. Der Beschluss hierzu erfolgte einstimmig.

Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen; Vorberatung eines Ausbauprogrammes für die Zeit ab 2026

Das derzeitige Bauprogramm für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtung) läuft zum 31.12.2025 aus. Für den Zeitraum ab dem Jahr 2026 besteht für die Gemeinde die Möglichkeit, ein neues Ausbauprogramm aufzustellen.

Hierfür ist zunächst eine Vorberatung erforderlich, in der festgelegt wird, welche Verkehrsanlagen künftig in das Ausbauprogramm aufgenommen werden sollen.

1. Bisheriges Ausbauprogramm:

Das aktuelle Ausbauprogramm umfasste folgende Maßnahmen:

Verkehrsanlage

Maßnahme / Abschnitt

In den Birken - 1. Bauabschnitt

Neubaugebiet bis Steinhalderstraße

In den Birken - 2. Bauabschnitt

Steinhalderstraße bis Am Etschberg

In den Birken - 3. Bauabschnitt

Am Etschberg bis Bahnübergang

Gehwege in der Hauptstraße

Planungskosten bzw. Verwaltungskostenanteil

Bis auf den Gehwegausbau in der Hauptstraße wurden alle Maßnahmen umgesetzt.

Der Gehwegausbau soll im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem LBM erfolgen.

2. Geplante Maßnahme „Hauptstraße“:

Für die Überplanung und den Ausbau der Ortsdurchfahrt benötigt der LBM Kaiserslautern zunächst eine Grundsatzentscheidung der Gemeinde.

Entscheidet sich der Gemeinderat gegen einen Gehwegausbau, würde der LBM einen grundhaften Ausbau der Fahrbahn und Rinne anstreben.

Ein solcher Ausbau hätte jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Gehwege, da im Zuge der Erneuerung der unterirdischen Infrastruktur auch in die Bordsteine und Gehwege eingegriffen werden müsste.

3. Weiteres Vorgehen:

Die Verwaltung schlägt vor, eine objektive Bewertung der auszubauenden Straßen im Rahmen einer Straßenzustandsbewertung vorzunehmen.

Auf dieser Grundlage soll der Bauausschuss eine Prioritäteneinstufung vornehmen. Von den Straßen mit hoher Priorität sollen anschließend diejenigen festgelegt werden, die im Zeitraum 2026-2030 ausgebaut werden sollen.

Auf dieser Basis erfolgt eine Kostenermittlung, um anschließend über die endgültige Festlegung des Ausbauprogramms beraten zu können.

4. Beitragsermittlung:

Die bis zum 31.12.2025 angefallenen Kosten werden von der Verwaltung ermittelt, um darauf aufbauend den Beitragssatz zu kalkulieren.

Zu beachten ist, dass beim sogenannten B-Modell (Durchschnittssatzmodell) - wie es z. B. in Hinterweidenthal angewendet wird - das Ausbauprogramm so gestaltet sein muss, dass in jedem Beitragsjahr, das abgerechnet wird, beitragsfähiger Aufwand tatsächlich kassenwirksam entsteht.

Hierfür kann gemäß § 10a Abs. 2 KAG ein Zeitraum von 2 bis 5 Jahren festgelegt werden.

Andernfalls wird, vor allem bei kleineren Gemeinden, eine Umstellung auf das A-Modell (Abrechnung nach den jährlichen Investitionsaufwendungen, sog. „Spitzabrechnung“) geraten.

Der Bauausschuss soll sich die Planung der auszubauenden Verkehrsanlagen in einer der nächsten Bauausschuss-Sitzungen vor Ort ansehen.

a)

Das Ausbauprogramm soll nachstehend aufgeführte Verkehrsanlagen enthalten:

Verkehrsanlage

Geplantes Ausführungsjahr

Planungskosten „Im Tal“

2026

Im Tal, 1. Bauabschnitt

2027

Im Tal, 2. Bauabschnitt

2028

In den Birken 4. Bauabschnitt

2029

Planungskosten, Gehwege in der Hauptstraße (B 427)

2030

b)

Den grundsätzlichen Gehwegausbau der Ortsdurchfahrt B 427 (Hauptstraße) im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem LBM Kaiserslautern.

Abstimmungsergebnis: zu a) einstimmig, zu b) einstimmig.

Änderung der Satzung über die Erhebung von Parkgebühren

Entsprechend der Haushaltskonsolidierung sollen die Parkgebühren von 0,50 € auf 1,00 €, bzw. von 3,00 € auf 5,00 € für ein Tagesticket erhöht werden. Hierfür ist eine Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Hinterweidenthal über die Erhebung von Parkgebühren erforderlich. Der Beschluss hierzu erfolgte einstimmig.

Stellungnahme zu einem Bauantrag in der Hauptstraße

Der Bauherr der Fl.St.Nr. 417, Hauptstraße, Gemarkung Hinterweidenthal, hat am 13.10.2025 Bauantragsunterlagen im Vollverfahren eingereicht. Dies bedeutet, die Untere Bauaufsichtsbehörde überprüft den Bauantrag vollumfänglich.

Geplant ist die Erweiterung eines Verkaufsstandes für Obst, Gemüse, Honig, Wein, Blumen und eigene land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse.

Der Gemeinderat hat das Einvernehmen zum vorgenannten Bauantrag einstimmig erteilt.

Kauf eines Hochdruckreinigers

Der Bauhof der Ortsgemeinde Hinterweidenthal verfügt derzeit nicht über einen Hochdruckreiniger. Die Anschaffung eines solchen Geräts ist unter anderem notwendig, um die eigenen Geräte und Fahrzeuge zu reinigen - insbesondere während der Wintermonate. Ein entsprechendes Angebot der Firma Union Bauzentrum Münchweiler für einen Hochdruckreiniger der Marke Kränzle liegt zum Preis von 2.937,07 € vor.

Der Gemeinderat hat die Anschaffung des Hochdruckreinigers einstimmig beschlossen.

Verschiedenes

a) Asbestsäcke am „Alten Bahnhöfel“

Ratsmitglied Björn Dorst informiert den Rat, dass sich in der Bahnhofstraße am „Alten Bahnhöfel“ Asbestsäcke mit teerhaltigem Abdeckungsmaterial befinden, welche ein unschönes Bild für die Gemeinde abgeben.

Nach Auskunft von Ortsbürgermeister Eitel lagern die Säcke auf dem Gelände der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH, Tullastraße 71, 76131 Karlsruhe. Der Vorsitzende wird sich in dieser Sache mit der Verbandsgemeinde Dahn in Verbindung setzen.

b) Gewährleistung zum Ausbau der Straße „In den Birken“

Ratsmitglied Manfred Schary hat eine Frage zur Gewährleistung bezüglich des Straßenausbaues „In den Birken“.

Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass die Mängel des 2. und 3. Bauabschnittes an die Fa. Peter Groß, Pirmasens, weitergeleitet wurden. Dadurch ist gewährleistet, dass die Gewährleistung nicht erlischt.

Nach Rücksprache mit Herrn Knurr von der Verwaltung wird die Gewährleistungssumme bei Bürgschaften nicht ausbezahlt, sondern die Bürgschaft wird nach Ablauf der Gewährleistungsfrist an die entsprechenden Firmen zurückgegeben.

c) Straße „Am Etschberg“

Ratsmitglied Kim Schenk bemängelt, dass bei Regenfällen der rote Sand in der Straße „Am Etschberg“ in Richtung der Straße „In den Birken“ ausgespült wird.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden Grundstücksangelegenheiten behandelt.