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Hauensteiner Bote
Ausgabe 49/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung

Satzung

vom 28. November 2023

zur Änderung der Hauptsatzung

der Gemeinde Schwanheim vom 8. April 2011

Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 8 wird um folgenden Abs. 4 ergänzt:

(4) § 7 Abs. 2 gilt entsprechend.

§ 2

Die Änderung der Hauptsatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Schwanheim, den 28.11.2023
i. V.
Nico Scheiwe
Erster Beigeordneter

Hinweis:

Es wird auf § 24 Abs. 6 GemO hingewiesen, wonach Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

    oder

  2. vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hauenstein, den 7. Dezember 2023
Patrick Weißler
Bürgermeister