Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Haushaltsjahres 2026 liegt gem. § 98 i.V.m. § 97 Abs. 1 GemO bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat vom 05.12.2025 bis 18.12.2025 jeweils Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie zusätzlich Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein, Schulstraße 4, Zimmer 22, zur Einsichtnahme durch die Einwohner aus.
Eine vorherige telefonische Terminabsprache unter Tel.: 06392/915-122 ist empfehlenswert.
Zusätzlich steht die 1. Nachtragshaushaltssatzung auf der Homepage der Verbandsgemeinde Hauenstein www.hauenstein.rlp.de unter der Rubrik Rathaus/Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung können im oben genannten Zeitraum durch die Einwohner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein, Schulstraße 4, Zimmer 22, beim Bürgermeister/in oder elektronisch an Poststelle@hauenstein.rlp.de eingereicht werden.