Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GVBl. S. 728), folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
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| 2022 | 2023 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 256.940 € | 263.640 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 249.210 € | 271.050 € |
| Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) | 7.730 € | - 7.410 € |
2. im Finanzhaushalt
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 20.460 € | 6.810 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.000 € | 1.000 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf | 2.000 € | 2.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € | -1.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | - 20.460 € | - 5.810 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
| Finanzierung von Investitionen | 2022 | 2023 |
| und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite | --- € | --- € |
| verzinste Kredite auf | 0 € | 0 € |
| zusammen auf | 0 € | 0 € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können
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| 2022 | 2023 |
| wird festgesetzt auf | --- € | --- € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich
Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
| beläuft sich auf | --- € | --- € |
Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wie folgt festgesetzt:
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| 2022 | 2023 |
| - Grundsteuer A | 300 v. H. | 345 v. H. |
| - Grundsteuer B | 385 v. H. | 465 v. H. |
| - Gewerbesteuer | 365 v. H. | 380 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| - für den ersten Hund | 42,00 € | 42,00 € |
| - für den zweiten Hund | 60,00 € | 60,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 78,00 € | 78,00 € |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 250,00 € | 250,00 € |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 350,00 € | 350,00 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 450,00 € | 450,00 € |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Mai 2020 (GVBl. S. 158) werden wie folgt festgesetzt:
Wiederkehrende Beiträge für Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten der Feld- und Wanderwege
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| 2022 | 2023 |
| je Hektar | 6,00 € | 6,00 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug (vorl.) | 483.402 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt (vorl.) | 519.182 € |
| Der voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt | 526.912 € |
| Der voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt | 519.502 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 500 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind im jeweiligen Teilfinanzhaushalt einzeln darzustellen.
I.
Eine staatsaufsichtliche Genehmigung durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz ist nicht erforderlich.
II.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 16.12.2022 bis einschließlich 02.01.2023, jeweils während der Dienststunden, im Rathaus der Verbandsgemeinde Hauenstein, zu jedermann Einsichtnahme öffentlich aus.
III:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend am 01.01.2022 in Kraft.