Titel Logo
Hauensteiner Bote
Ausgabe 50/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 4.12.2023

Haushalt 2023/2024

Die Einwohner von Spirkelbach hatten die Gelegenheit, Vorschläge und Ideen zum Haushaltplan einzubringen.

Wie Ortsbürgermeister Perret mitteilte, liegen keine Vorschläge aus der Beteiligung der Einwohner vor.

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan

Der Kämmerer der Verbandsgemeinde, Herr Wilhelm, erläutert das Planwerk und hebt dabei einige Punkte hervor. Herr Wilhelm weist darauf hin, dass der Haushaltsplan ausgeglichen ist und die Ortsgemeinde Spirkelbach keine Schulden hat.

Im vorliegenden Planwerk finden sich die durch den Gemeinderat bereits beschlossenen und begonnenen Projekte, sowie die auf Grund der Beschlüsse des Rates umzusetzenden Maßnahmen, sowohl bei den laufenden Ausgaben, als auch im investiven Bereich.

Der Haushaltplan kann in beiden Jahren im Finanz- und im Ergebnishaushalt ausgeglichen werden und tendenziell einen kleinen Überschuss erwirtschaften.

Der Finanzhaushalt weist im Haushaltsjahr 2023 einen planmäßigen Finanzmittelüberschuss bei den ordentlichen Zahlungen über 135.030 € und im Haushaltsjahr 2024 über 149.610 € aus. Es ergibt sich demzufolge, da keine ordentliche Tilgung zu leisten ist, eine „freie Finanzspitze“ über 135.030 € bzw. 149.610 €.

Im investiven Sektor errechnet sich im lfd. Jahr 2023 ein Finanzfehlbetrag in Höhe von 162.300 €. Im Folgejahr wird ein Finanzbedarf über 74.300 € ausgewiesen. Der im Haushaltsjahr 2023 erforderliche Finanzbedarf ist u.a. der Investitionsmaßnahmen Aufzug am Dorfgemeinschaftshaus und der Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dorfgemeinschaftshaus geschuldet.

In beiden Haushaltjahren können sämtliche Maßnahmen durch vorhandene Kassenbestandsmittel vollständig gedeckt werden. Eine Darlehensaufnahme ist nicht erforderlich.

Die gemeindlichen Steuereinnahmen werden auf Grund der Hebesätze ermittelt, diese haben sich gegenüber den Vorjahren erhöht. Es liegt die aktuellste Steuerschätzung zu Grunde.

Der Vorsitzende verweist darauf, dass 80 % der Einnahmen der Ortsgemeinde als Umlage an Verbandsgemeinde und Landkreis weitergeleitet werden müssen.

Nach kurzer Beratung beschloss der Rat Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024.

Feststellung der Jahresabschlüsse 2015 und 2016

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss – bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang der Ortsgemeinde Spirkelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 der Gemeindeordnung am 17.10.2023 in nichtöffentlicher Sitzung geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat seine Prüfung gemäß § 112 Abs. 1 GemO nach pflichtgemäßem Ermessen auf

  • die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Anlagen zum Jahresabschluss der Gemeinde
  • die Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsmäßig geführt worden ist
  • die Prüfung, ob hinsichtlich der Erträge und Aufwendungen der Ergebnisrechnung bzw. der Ein- und Auszahlungen der Finanzrechnung, soweit erkennbar war, nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren wurde
  • die Prüfung der Verwaltung, soweit erkennbar, ob zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde beschränkt.

Die Belege wurden im Stichprobenverfahren geprüft, wobei sich Mängel hinsichtlich der sachlichen und rechnerischen Begründung sowie zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit nicht ergaben.

Der Jahresabschluss 2015 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag von 76.405,20 € aus. Das Eigenkapital zum 31.12.2015 beläuft sich auf 4.540.687,69 €. Dieses entspricht 74,75 % der Bilanzsumme.

Der Jahresabschluss 2016 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag von 24.084,88 € aus. Das Eigenkapital zum 31.12.2016 beläuft sich auf 4.521.751,93 €. Dieses entspricht 75,15 % der Bilanzsumme.

Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt.

Der Gemeinderat beschloss die Entlastung des Ortsbürgermeisters und des Ortsbeigeordneten. Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten wird ebenfalls die Entlastung erteilt, soweit diese für die Ausführung des Haushaltsplanes zuständig sind.

Verschiedenes

Heizung im Dorfgemeinschaftshaus ausgefallen

Die Heizung im Dorfgemeinschaftshaus ist mehrfach ausgefallen. Es wird nach Lösungen zusammen mit den Heizungsfirmen gesucht.

Aufzug im Dorfgemeinschaftshaus

Der Aufzug im Dorfgemeinschaftshaus ist zwischenzeitlich eingebaut und wurde von der Prüffirma abgenommen.

Bevor der Aufzug in Betrieb gehen kann, sind noch verschiedene Arbeiten und Treffen/Besprechungen/Festlegungen nötig. Abschluss ist eine Einweisung zum Betrieb des Aufzuges. Die einzuweisenden Personen sollten aus den Reihen des Gemeinderates und der Feuerwehr kommen.

Photovoltaik-Anlage für das Dorfgemeinschaftshaus

Die Statik des Dorfgemeinschaftshauses wurde Statik des Gebäudes mit der Photovoltaik-Anlage überprüft. Es stellt sich heraus, dass die Statik nicht reicht. Somit wäre der Aufbau einer Photovoltaik-Anlage ohne erhebliche Verstärkung aller Dachbinder nicht möglich“

Digitale Schließzylinder im Dorfgemeinschaftshaus

Das Dorfgemeinschaftshaus ist zwischenzeitlich mit digitalen Schließzylindern ausgerüstet. Alle Außentüren sind von außen nur noch mit einem Transponder zu öffnen und auch zu schließen. Die Schlüssel und Transponder wurden zwischenzeitlich übergeben.

Neujahrsempfang

Der Neujahrsempfang findet am 14.01.2024 statt.

Im nicht-öffentlichen Teil wurden Veranstaltungen, Friedhofs- und Grundstücksangelegenheiten besprochen