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Hauensteiner Bote
Ausgabe 50/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung

Satzung

vom 3. Dezember 2025

zur Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Hinterweidenthal

über die Erhebung von Parkgebühren vom 20.12.2024

Der Gemeinderat Hinterweidenthal hat in seiner Sitzung am 20.11.2025 auf Grund von § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994, GVBl. 1994, S. 153, § 6 a Absatz 6 Straßenverkehrsgesetz (StVG) vom 05.03.2003, BGBl. 2003, S. 310, 919 und § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995, GVBl. 1995, S. 175, in der jeweils gültigen Fassung folgende Satzung beschlossen:

§ 1

§ 2 Abs. 3 „Parkzonen und Gebührensätze“ wird wie folgt neu gefasst:

(3) In allen Parkzonen beträgt die Parkgebühr für PKW/ Motorräder 1,00 €/ Stunde (Kurzzeittarif) bzw. 5,00 € Tagesticket für PKW/ Motorräder.

Die gebührenpflichtige Höchstparkdauer ist entsprechend der Angaben auf dem Parkscheinautomaten auf 9 Stunden PKW/Motorräder beschränkt.

§ 2

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hinterweidenthal, 03.12.2025
Georg Eitel
Ortsbürgermeister

Weiterhin wird auf § 24 Abs. 6 GemO hingewiesen, wonach Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hauenstein, den 11.12.2025
Patrick Weißler
Bürgermeister