Satzung
vom 3. Dezember 2025
zur Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Hinterweidenthal
über die Erhebung von Parkgebühren vom 20.12.2024
Der Gemeinderat Hinterweidenthal hat in seiner Sitzung am 20.11.2025 auf Grund von § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994, GVBl. 1994, S. 153, § 6 a Absatz 6 Straßenverkehrsgesetz (StVG) vom 05.03.2003, BGBl. 2003, S. 310, 919 und § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995, GVBl. 1995, S. 175, in der jeweils gültigen Fassung folgende Satzung beschlossen:
§ 2 Abs. 3 „Parkzonen und Gebührensätze“ wird wie folgt neu gefasst:
(3) In allen Parkzonen beträgt die Parkgebühr für PKW/ Motorräder 1,00 €/ Stunde (Kurzzeittarif) bzw. 5,00 € Tagesticket für PKW/ Motorräder.
Die gebührenpflichtige Höchstparkdauer ist entsprechend der Angaben auf dem Parkscheinautomaten auf 9 Stunden PKW/Motorräder beschränkt.
Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Weiterhin wird auf § 24 Abs. 6 GemO hingewiesen, wonach Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.