Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und konnte neben der Presse auch einen Zuhörer zur Gemeinderatssitzung begrüßen. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der letzten Niederschrift durch den Rat erfolgten die
Informationen des Vorsitzenden
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde über die nachstehenden Themen informiert:
Die Weihnachtsbeleuchtung wurde im Ortsbereich installiert. Bei der Halbnachtschaltung der Straßenbeleuchtung wird überprüft, ob noch Anpassungen vorzunehmen sind. Für die Kindertagesstätte „Queichpiraten“ wurden die notwendigen Wartungsverträge (Lüftung, Brandmeldeanlage) zwischenzeitlich abgeschlossen.
Für das Wasgaufreibad wurde eine energetische Sanierung beauftragt. Für die Pflegearbeiten an den Spielplätzen hat der bisherige Auftragnehmer seinen Vertrag gekündigt. Die notwendigen Arbeiten werden künftig durch die Bauhofmitarbeiter erledigt.
Der Geschäftsführer der Fa. Stabila erhielt im Rahmen des Spatenstich-Termins die Baugenehmigung durch Landrätin Dr. Ganster. Die Fa. Stabila wird im Interkommunalen Gewerbegebiet Wilgartswiesen-Hauenstein ein größeres Logistikzentrum errichten. Die für die Kindertagesstätte „St. Hedwig“ gewährte Förderung zum Einbau einer stationären Lüftungsanlage kann nicht auf die Ortsgemeinde umgeschrieben werden. Hier finden im Rahmen des Übergangs der Kita auf die Ortsgemeinde noch weitere Gespräche statt. Anlässlich einer Anliegerversammlung werden Anfang des Jahres 2023 die Anlieger über die Ausbaumaßnahme „Auf der Kuppe“ informiert. Entsprechende Einladungen erfolgen noch über das Wochenblatt „Hauensteiner Bote“. Seitens der Kreisverwaltung hat die Ortsgemeinde ein Schreiben erhalten, wonach auch die bisherige Altersversorgung für das Kindergartenpersonal für die anteilige Kostenübernahme anerkannt wird. Die Stromforderungen werden aufgrund der gestiegenen Energiekosten auf mehr Fälligkeiten verteilt. Es wird eine Verbraucherberatung zum Thema „Energie“ geben. Hierzu soll im Rahmen einer Videokonferenz online informiert werden. Darüber hinaus erfolgt auch an zwei Terminen eine persönliche Vor-Ort-Beratung in Hauenstein. Die Termine werden über den Hauensteiner Bote bekanntgegeben. Die Ortsgemeinde hat im Rahmen einer Abrechnung eine Rückerstattung aus der Schulsonderumlage von der Verbandsgemeinde einen Betrag i.H.v. 13.000 € erhalten.
Das Frühlingsfest wird am 22.04.-24.04.2023 stattfinden. Das traditionell im Mai stattfindende Fest konnte aufgrund von anderen terminlichen Verpflichtungen seitens der Schausteller nicht erfolgen. Andere Schausteller hatten kein Interesse. Der Kräutermarkt ist für den 04.06.2023 vorgesehen.
Für die Neugstaltung des Schuhmuseums wurden 2.050,- € gespendet.
Bei der Bauabnahme der Michaelstraße sind lediglich zwei Anschlussfugen auszubessern. Darüber hinaus konnten keine Mängel festgestellt werden. Am Sonntag, 11.12.2023 wird in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr die B 10 im Bereich der „Felsnase“ wegen Vermessungsarbeiten halbseitig gesperrt.
Wirtschaftsplan des Energie- und Bäderbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2023
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde zwischenzeitlich erstellt. Der Werksausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 das Zahlenwerk beraten und dem Gemeinderat empfohlen, diesen in der vorliegenden Form zu beschließen.
Der Geschäftsführer des E-Werkes Hauenstein, Martin Pfeifer, hat den Wirtschaftsplan erläutert und die Fragen der Ratsmitglieder beantwortet. Der Ortsgemeinderat folgte der Empfehlung des Werksausschusses und beschloss einstimmig den Wirtschaftsplan. Hierbei wurde im Stellenplan noch die Stelle eines/einer Auszubildenden als Fachkraft für Bäderbetriebe aufgenommen.
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Karmelkloster“
Die Klostergemeinschaft der Karmelitinnen des Klosters St. Joseph in Hauenstein wird aufgelöst. Laut Aussage des Bistums Speyer wird das Karmelitinnenkloster im Laufe des Jahres 2023 aufgegeben.
Aufgrund der exponierten Lage des Klostergeländes und der geeigneten Topographie hat die Gemeinde ein Interesse daran, das Gebiet als Potentialfläche zu überplanen, um sich z. B. im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen weiterzuentwickeln oder ggfls. einen potentiellen Investor zu unterstützten. Ein städtebauliches Konzept wurde seitens der Gemeinde noch keines erstellt. Nach kurzer Diskussion im Gemeinderat wurde beschlossen, dass dieser Punkt bis zur Erstellung eines Konzeptes vertagt wird.
Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich „Karmelkloster“
Durch den Erlass der Vorkaufsrechtssatzung soll ein besonderes Vorkaufsrecht begründet werden. Die betroffenen Flurstücke in der Gemarkung Hauenstein sind die Flurstücke mit den Nummern 676, 676, 677, 679, 681, 681/2 und 706. Mit dem Erlass der Vorkaufsrechtssatzung verfolgt die Gemeinde das Ziel, sowohl die Bauleitplanung als auch andere geordnete städtebauliche Maßnahmen, wie z. B. die Ausweisung von Baugebieten nach der Baunutzungsverordnung, etwa für Zwecke der Bereitstellung von Wohnland, zu sichern. Die Vorkaufsrechtssatzung wurde einstimmig beschlossen.
Interessenbekundungsverfahren „Friedenskirche“
Es wurden verschiedene Varianten für eine mögliche Erschließung ausgearbeitet. Sobald von potentiellen Erschließungsträgern Interessenbekundungen vorliegen, wird das Thema in den entsprechenden Gremien behandelt.
Beteiligung der Verbandsgemeinde an den Kosten für das Wasgaufreibad
Aufgrund von Krankheit konnte die anberaumte Verbandsgemeinderatssitzung am 29.11.2022 nicht stattfinden. Die Sitzung wurde auf den 12.12.2022 verschoben. Hier steht das Thema zur Beratung und Entscheidung an.
Änderung des Bebauungsplanes „Am Sonnenhang“
Der Gemeinderat stimmt der Durchführung einer vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Sonnenhang“ mit Auflagen zu.
Stellungnahme zu Bauanträgen
Marktplatz
Die Gemeinde stimmt der Verlängerung der Baugenehmigung zu.
Waldenburgerstraße
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zu der beantragten Tektur.
Hängelstraße
Der Gemeinderat hat einem Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren zugestimmt.
Stellungnahme zu einer Bauvoranfrage im Burghalderweg
Der Gemeinderat erteilte mehrheitlich das Einvernehmen zu der Bauvoranfrage.
Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer sowie Beiträge für die Feld- und Waldwege
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat zum zweiten Mal in Folge das Landesfinanzausgleichsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Bis zum 01.01.2023 muss durch den Landesgesetzgeber ein verfassungskonformes Gesetz auf den Weg gebracht und verabschiedet werden. Es ist davon auszugehen, dass der vorliegende Gesetzesentwurf noch im laufenden Jahr 2022 formal beschlossen wird. Ob und wie lange dieses Gesetz wieder Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.
Ab dem Jahr 2023 wird die Berechnung des Finanzausgleichs völlig neu strukturiert. Zur Stärkung der Finanzmittel ist u.a. vorgesehen, auch die Nivellierungssätze nach den Jahren 2012 und 2014 wieder anzuheben. Dadurch wird die Steuerkraft der Gemeinden erhöht. Dies hat zur Folge, dass diese geringere Schlüsselzuweisungen A erhalten, soweit sie über den Schwellenwert an die durchschnittliche Steuerkraft des Landes angeglichen wird. Durch die hohe Steuerkraft der Ortsgemeinde Hauenstein erhält diese i.d.R. keine Schlüsselzuweisung A. Da in den Finanzausgleich 2023 die Werte aus den Vorjahren einfließen, werden bereits diese Steuererträge auf die neuen Nivellierungssätze für die Umlagegrundlagen hochgerechnet. Um dies abzufedern, müssen die Gemeinden ihrerseits die Steuerhebesätze auf das Niveau der Nivellierungssätze anheben, damit zumindest bei gleichem Steueraufkommen wie im Vorjahr nicht weniger Finanzmittel zur Verfügung stehen.
Die Nivellierungssätze werden nach den geplanten Änderungen des LFAG ab 2023
bei der Grundsteuer A von 300 % auf 345 %,
bei der Grundsteuer B von 365 % auf 465 % und
bei der Gewerbesteuer von 365 % auf 380 % erhöht (inkl. Gewerbesteuerumlage).
Der Gemeinderat hat hierüber seine Kritik geäußert. Der Rat sieht sich jedoch gezwungen, die Hebesätze auf die Nivellierungssätze anzupassen.
Für das Haushaltsjahr 2023 werden die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 345 %, Grundsteuer B auf 465 % und die Gewerbesteuer 380 % mit 1 Ja-Stimme und 15 Enthaltungen beschlossen.
Bei Hundesteuer wurde keine Veränderung beschlossen. D. h. die Hundesteuer beträgt für den 1. Hund 48,- €, für den 2. Hund 72,- € und für jeden weiteren Hund 96,- €. Für gefährliche Hunde, die im Gemeindegebiet gehalten werden, beträgt die Hundesteuer für den 1. Hund 240,- €, für den 2. Hund 360,- € und für jeden weiteren Hund 480,- €.
Der Beitragssatz für wiederkehrende Beiträge für die Feld- und Waldwege wird ebenfalls unverändert auf 15 €/je Hektar festgesetzt.
Einrichtung einer Sonderkasse für den Energie- und Bäderbetrieb
Der Gemeinderat stimmte der Einrichtung einer Sonderkasse für den Energie- und Bäderbetrieb Hauenstein bei der SWK Kaiserslautern Versorgungs-AG zu.
Auftragsvergabe zur Erstellung eines Baumkatasters
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe an die wirtschaftlich günstigste Bieterin, die Fa. Falke aus Kaiserslautern, und ermächtigt Ortsbürgermeister Zimmermann, die Aufträge für die Pflegemaßnahmen zu erteilen.
Sachstandsbericht und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bei dem Straßenbauprojekt „Queichstraße“
Ortsbürgermeister Zimmermann skizziert den Werdegang des Bauvorhabens. Es wurde seitens der Verbandsgemeindewerke eine Variantenprüfung in Auftrag gegeben. Hierbei wurde drei Varianten herausgearbeitet. Die einzelnen Varianten stellen sich wie folgt dar: Variante 1: Erneuerung des Regenüberlaufes in der derzeitigen Bauweise.
Variante 2: Regenüberlauf mit Staukanal. Entwässerung über eine Hebeanlage.
Variante 3: Tieferliegender Regenüberlauf mit weiterführender Ableitung unter dem Durchlass. Der Verbandsgemeinde-Werksausschuss hat die Varianten 1 und 3 favorisiert. Der Rat beschließt einstimmig, dass die sowohl die Verbandsgemeinde als auch die Verbandsgemeindewerke alles unternehmen müssen, dass die Variante 1 im Jahr 2023 zur Ausführung kommt.
Sachstandsbericht und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bei dem Straßenbauprojekt „Am Schulrech“
Zu diesem Thema berichtet der Vorsitzende, dass in 2023 die öffentliche Ausschreibung erfolgen wird. Weitere Informationen erfolgen nach erfolgter Submission.
Annahme von Spenden
Für die Heimatpflege Namenstein Burghalder wurde einen Betrag von 500,- € gespendet. Weiterhin wurden die Übernachtungskosten der Meerjungfrauen anlässlich des Frühlingsfestes Hauenstein gespendet. Der Hotelbetreiber verzichtet auf die Erstattung des Betrages i.H. 124,00 €. Darüber hinaus wurde für die Anschaffung von Sprossenwänden in der Kita „Queichpiraten“ einen Betrag von 1.500,- € gespendet. Der Gemeinderat hat alle Spenden einstimmig angenommen.
Nicht öffentliche Sitzung
Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurden Informationen des Vorsitzenden u.a. zum Interkommunalen Gewerbegebiet erteilt sowie die Punkte „Grundstücksangelegenheiten“, „Abgabenangelegenheiten“ und „Vertragsangelegenheiten“ behandelt.