Ergänzend zur Bekanntmachung der Landrätin vom 31. Januar 2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Gemeinderates in Dimbach sind sechs Ratsmitglieder zu wählen.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderates dürfen höchstens zwölf Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderates kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag bedarf keiner Unterstützungsunterschriften.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sowie für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters sind bei mir in 76848 Dimbach, Hauptstraße 19 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein, 76846 Hauenstein, Schulstraße 4, Zimmer 31 einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft
am Montag, dem 22 April 2024, 18 Uhr,
ab.
Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).