Ergänzend zur Bekanntmachung der Landrätin vom 31. Januar 2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Gemeinderates in Wilgartswiesen sind 16 Ratsmitglieder zu wählen.
Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl der Ortsbeiräte sind im Ortsbezirk Hermersbergerhof vier Ortsbeiratsmitglieder und im Ortsbezirk Hofstätten sechs Ortsbeiratsmitglieder zu wählen.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderates dürfen höchstens 32 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderates kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 30 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirates des Ortsbezirkes Hermersbergerhof dürfen höchstens acht Bewerberinnen und Bewerber, in einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirates des Ortsbezirkes Hofstätten dürfen höchstens zwölf Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers darf jeweils nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl der Ortsbeiräte kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.
Die Wahlvorschläge für die Wahlen der Ortsbeiräte und der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates, der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters, der Ortsbeiräte sowie der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers sind bei mir in 76848 Wilgartswiesen, Rathaus, Schulstraße 1 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein, Schulstraße 4, Zimmer 31, einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft
am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr,
ab.
Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).