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Hauensteiner Bote
Ausgabe 8/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hauenstein

Bebauungsplan „Bahnhofstraße Erweiterung“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hauenstein hat in öffentlicher Sitzung am 14.12.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bahnhofstraße Erweiterung“ gefasst, der Vorentwurfsplanung zugestimmt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Das Plangebiet befindet sich in der Verbandsgemeinde Hauenstein, zentral gelegen in der Ortsgemeinde Hauenstein und hat eine Größe von ca. 2.000 m². Umgeben ist das Plangebiet größtenteils von Wohnbebauung und Grünflächen. Umfasst werden die Flurstücke 4300/6, 4302/11, 4303/2 sowie zum Teil 4302/10, 4300/5 und 4303/1.

Das betroffene Plangebiet ist in der nachfolgenden Karte dargestellt.

Übersichtsplan ohne Maßstab

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Zeit

vom 01.03.2024 bis einschließlich 31.03.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein, in 76846 Hauenstein, Schulstraße 4, während der allgemeinen Dienststunden durchgeführt. Der Bekanntmachungstext sowie die zur jedermanns Einsicht ausliegenden Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch in digitaler Form auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Hauenstein www.hauenstein.rlp.de unter der Rubrik Rathaus/Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung als auch im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zur Verfügung.

Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind der Entwurf des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße Erweiterung“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, der Umweltbericht, der Fachbeitrag Naturschutz sowie die artenschutzrechtliche Voreinschätzung.

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Dabei ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - abgegeben werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Konkreter Planungsanlass für den Bebauungsplan "Bahnhofstraße Erweiterung" in der Ortsgemeinde Hauenstein ergibt sich aus den Planungsüberlegungen eines privaten Bauherrn. Dahingehend wird beabsichtigt. die Flächen des Geltungsbereichs einer wohnbaulichen Entwicklung zuzuführen.

Das Vorhaben entspricht nicht dem bestehenden Bebauungsplan "Schweyeräcker-Sohlengarten Änderungs- und Erweiterungsplan" aus dem Jahr 1960. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bahnhofstraße Erweiterung" überlagert in Teilen den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1960. Diesbezüglich gilt, dass der rechtsverbindliche Bebauungsplan "Schweyeräcker-Sohlengarten Änderungs- und Erweiterungsplan", der im Bereich des Bebauungsplanes "Bahnhofstraße Erweiterung" überlagert wird, durch diesen ersetzt bzw. abgelöst wird.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient damit der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte wohnbauliche Nutzung.

Hauenstein, 20.02.2024
gez. Michael Zimmermann
Ortsbürgermeister