Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Spirkelbach werden hiermit am Dienstag, 03.03.2026, 19.00 Uhr zu einer Genossenschaftsversammlung in das Dorfgemeinschaftshaus Spirkelbach eingeladen.
Tagesordnung:
| 1. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2025 |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages 2025 |
| 4. | Information über die Abschusszielvereinbarung für das Jahr 2026 |
| 5. | Entlastung des Vorstandes von 01.04.2025 - 31.03.2026 |
| 6. | Rücktritt des Jagdvorstehers und Wahl eines neuen Jagdvorstehers |
| 7. | Wahl des 2. Stellvertreters der Beisitzer |
| 8. | Verschiedenes |
Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung die von ihnen eingebrachte Grundstücksfläche durch Grundbuchauszüge, Urkunden etc. nachzuweisen. Das Flächenverzeichnis der Jagdgenossen liegt bis zum 02.03.2026 während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein, Schulstraße 4, 76846 Hauenstein, Zimmer 26, zur Einsichtnahme aus. Es wird darauf hingewiesen, dass die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen verpflichtet sind, Veränderungen im Bereich ihres bejagbaren Besitzes anzuzeigen.
Anmerkung:
Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, sogenannte Jagdgenossen, sind die Eigentümer der Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören.