Wie viel darf die Wohnung für Bürgergeld- und Sozialhilfe-Empfänger kosten?
Rückwirkend zum 1. Februar gelten die neuen Richtwerte für Unterkunftskosten im Regionalverband Saarbrücken. Diese gelten für alle Bedarfsgemeinschaften, die Bürgergeld vom Jobcenter oder eine Sozialhilfe vom Sozialamt beziehen. Wie alle Kommunen in Deutschland muss der Regionalverband alle vier Jahre den sogenannten „grundsicherungsrelevanten Mietspiegel“ neu berechnen, der das tatsächliche Mietniveau für die Wohnungen des einfachen Standards abbildet. Für die Kosten der Unterkunft ist die Bruttokaltmiete ausschlaggebend. Diese umfasst die Grundmiete zuzüglich kalte Betriebskosten, also ohne Individual-Strom und Heizung.
In Friedrichsthal steigen die Richtwerte für alle Wohnungsgrößen. Lag die Angemessenheitsgrenze für eine Single-Wohnung in Friedrichsthal zuvor bei einer Bruttokaltmiete von 377 Euro, übernehmen die Sozialbehörden jetzt bis zu 401 Euro. Das ist eine Steigerung um knapp sieben Prozent. Für 2-Personen-Bedarfsgemeinschaften liegt der neue Wert bei 467 Euro, für 3-Personen-Haushalte bei 594 Euro und für 4-Personen liegt die Grenze bei 697 Euro.
Die neu berechneten Angemessenheitsgrenzen wurden der Mietpreisentwicklung der vergangenen Jahre angepasst. Dies führt für den Regionalverband in diesem Jahr zu voraussichtlichen Mehrausgaben von etwa 5 Millionen Euro. Die neuen Werte für die Kosten der Unterkunft stehen online unter www.regionalverband.de/regionalverbandsrecht unter dem Punkt „Arbeit und Soziales“.