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Friedrichsthal Aktuell
Ausgabe 31/2022
Aus Vereinen und Verbänden
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Ein aktueller Hinweis der Senioren-Sicherheitsberater in Friedrichsthal

Bezugnehmend auf den Hinweis des saarländischen Pflegebeauftragten bitten wir um Beachtung.

Derzeit bekommen Antragssteller, die neu eine Pflegestufe oder eine Änderung bei ihrem Pflegegrad bei Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung beantragen, ein Schreiben von einem Schweizer Pflegeservice zugestellt. Darin bietet dieser seine Serviceleistung bei der Antragsstellung an. Für die im Anschreiben beschriebene Serviceleistung wird dann ein Betrag von über 100 € eingefordert. Weiter wird in dem Anschreiben darauf hingewiesen, dass nach mehr als 14 Tagen Zahlungsverzug die Forderung an einen Inkasso-Dienstleister übergeben wird, wodurch zusätzlich Mehrkosten entstehen. Gesetzlich Krankenversicherte haben einen kostenlosen Anspruch auf entsprechende Hilfeleistungen. Darum wenden Sie sich an Ihren zuständigen Pflegestützpunkt.

Da hierbei zurzeit gezielt Pflegeantragssteller angeschrieben werden, die bisher keinen Kontakt mit dem Schweizer Pflegeservice aufgenommen haben, wurde Strafanzeige gestellt. Sollten Sie so ein Schreiben zugestellt bekommen, dass Sie selbst nicht angefordert haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Polizei. Bei der Zustellung einer finanziellen Forderung an Sie wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale, diese hält ein Musterschreiben für solche Fälle bereit.