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Friedrichsthal Aktuell
Ausgabe 36/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Friedrichsthal für den Doppelhaushalt 2022/2023 für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert zuletzt geändert durch Gesetz vom 8/9.12.2020 (Amtsbl. I S. 1341), hat der Stadtrat am 15.02.2023 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von  — 443.290 €

auf —  670.990 €

neu festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird auf 1.945.676 € festgesetzt.

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 15.02.2023 beschlossene Stellenplan.

Friedrichsthal, den 15.02.2023
gez. C. Jung, Bürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2022-2023 für das Jahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 92 Abs. 2 KSVG erforderliche Genehmigung zu den Festsetzungen in § 2 ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

„Im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Stadt Friedrichsthal genehmige ich gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 670.990,-- €

Meine am 07. Oktober 2022 für das Jahr 2023 erteilte Genehmigung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen wird hiermit aufgehoben.

St. Ingbert, 21. August 2023
Im Auftrag
Thomas Frey“

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11. bis 22. September 2023 im Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.

Die Auslegung erfolgt von montags bis freitags jeweils in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags jeweils in der Zeit von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr.

Friedrichsthal, den 29.08.2023
gez. C. Jung, Bürgermeister