Aufgrund des § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert zuletzt geändert durch Gesetz vom 8/9.12.2020 (Amtsbl. I S. 1341), hat der Stadtrat am 15.02.2023 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | |
| gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf | |||
| EUR | EUR | EUR | EUR |
| a) im Ergebnishaushalt die Erträge die Aufwendungen der Saldo der Erträge und Aufwendungen | 1.460.760 2.061.532 - 600.772 |
| 17.253.330 18.598.234 - 1.344.904 | 18.714.090 20.659.766 - 1.945.676 |
| b) im Finanzhaushalt die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 395.400 623.100 - 227.700 829.872 2.400 827.472 |
| 949.810 1.393.100 - 443.290 1.089.284 277.600 811.684 | 1.345.210 2.016.200 - 670.990 1.919.156 280.000 1.639.156 |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von — 443.290 €
auf — 670.990 €
neu festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird auf 1.945.676 € festgesetzt.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.
Es gilt der vom Stadtrat am 15.02.2023 beschlossene Stellenplan.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2022-2023 für das Jahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 92 Abs. 2 KSVG erforderliche Genehmigung zu den Festsetzungen in § 2 ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
„Im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Stadt Friedrichsthal genehmige ich gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 670.990,-- €
Meine am 07. Oktober 2022 für das Jahr 2023 erteilte Genehmigung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen wird hiermit aufgehoben.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11. bis 22. September 2023 im Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.
Die Auslegung erfolgt von montags bis freitags jeweils in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags jeweils in der Zeit von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr.