Der Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) 2030 ist aktuell zur öffentlichen Beratung und Stellungnahme online abrufbar.
Im Saarland gab es bislang zwei Teilabschnitte des Landesentwicklungsplans, den Teilabschnitt „Umwelt“ und den Teilabschnitt „Siedlung“.
Der Teilabschnitt „Umwelt“ beinhaltete Festlegungen zur überregionalen Planung und Vorsorge in den Bereichen Flächennutzung, Umwelt- und Naturschutz sowie Infrastruktur und legte u.a. Vorranggebiete für Windenergie, Standortbereiche für die Gewinnung von Rohstoffen sowie Schutzgebiete für Natur und Landschaft fest.
Der Teilabschnitt „Siedlung“ hatte die Anpassung der Siedlungsstruktur an die demografischen und wirtschaftlichen Veränderungen zum Inhalt. Er regelte u.a. Zentrale Orte, Siedlungsschwerpunkte, Gewerbe- und Industriestandorte und Verkehrsinfrastruktur.
Im aktuellen Entwurf zum Landesentwicklungsplan 2030 werden nunmehr beide Teilabschnitte zusammengefasst. Leitgedanke dabei ist eine ziel- und bedarfsorientierte soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Entwicklung des Landes. Der LEP 2030 gilt saarlandweit und stellt die Planungsgrundlage dar für Regionalpläne und kommunale Bauleitplanung.
Der Entwurf des LEP 2030 einschließlich Planbegründung, textlichen und zeichnerischen Festlegungen sowie Umweltbericht stehen im Internet unter:
https://beteiligung-regionalplan.de/saarland3/
zur Einsichtnahme zur Verfügung. Ergänzend dazu kann unter dem Link
https://geoportal.saarland.de/gdz6859
im Geoportal des Saarlandes die Plankarte des LEP-Entwurfes digital und interaktiv erkundet werden.
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