Ratten treten immer wieder im Stadtgebiet auf. Gründe hierfür sind unter anderem mangelnde Hygiene im Umfeld, verwilderte Grundstücke, Müllablagerungen auf privatem Grund, weggeworfene Essensreste und Müll auf Straßen, Gehwegen und öffentlichen Plätzen.
Die Stadt Friedrichsthal arbeitet im Rahmen von Bekämpfungsaktionen im Kanal- und Abwassersystem mit dem örtlichen Entsorgungszweckverband (EZF) zusammen und teilt diesem entsprechende Eingangsmeldungen von besorgten Bürgern und Bürgerinnen über das Vorkommen von Ratten mit.
Jedoch ist der örtliche EZF nur zur Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation zuständig. Eine Bekämpfung auf privatem Grund ist diesem nicht möglich!
Bekämpfungsmaßnahmen auf privatem Grund sind grundsätzlich Aufgabe der Eigentümer. Dabei haben Sie, sowie Ihre Pächter, Mieter oder sonstige Besitzer eine Mitwirkungspflicht, sowie einige Vorgaben zu beachten und einzuhalten. Bleibt der Eigentümer untätig, kann die Ortspolizeibehörde in diesen Fällen tätig werden.
Grundlage hierzu ist die Verordnung über die Rattenbekämpfung (RattenbekV) vom 06.03.1981 (Amtsblatt S. 175), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24.01.2006 (Amtsblatt S. 174). Die Verordnung kann eingesehen werden unter:
Der Ortspolizeibehörde der Stadt Friedrichsthal ist der festgestellte Rattenbefall auf privatem Grund sowie die entsprechenden und ergriffenen Bekämpfungsmaßnahmen bekannt zu machen.
ordnungsamt@friedrichsthal.de