Aufgrund der §§ 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert am 08. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341), hat der Stadtrat am 27.04.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022/2023 wird festgesetzt
| 1. im Ergebnishaushalt mit | 2022 | 2023 |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 17.670.560 € | 17.253.330 € |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 18.585.190 € | 18.598.234 € |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | - 914.630 € | - 1.344.904 € |
| 2. im Finanzhaushalt mit | ||
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 370.610 € | 949.810 € |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 851.200 € | 1.393.100 € |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | - 480.590 € | - 443.290 € |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 695.410 € | 1.089.284 € |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 272.700 € | 277.600 € |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 422.710 € | 811.684 € |
§ 2
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen | 2022 | 2023 |
| wird festgesetzt auf | 480.590 € | 443.290 € |
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung | 2022 | 2023 |
| wird festgesetzt auf | 23.000.000 € | 23.000.000 € |
§ 5
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushaltes für das Jahr 2022 wird festgesetzt auf — 914.630 €
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushaltes für das Jahr 2023 wird festgesetzt auf — 1.344.904 €
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2022 | 2023 | |
| 1. Grundsteuer | ||
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | 300 v.H. | 300 v.H. |
| (Grundsteuer A) | ||
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 460 v.H. | 460 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer | 455 v.H. | 455 v.H. |
§ 7
Es gilt der vom Stadtrat am 30.03.2022 beschlossene Stellenplan.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022/2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 92 Abs. 2 KSVG erforderliche Genehmigung zu den Festsetzungen in § 2 ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
„Im Rahmen der Haushaltssatzung 2022/2023 der Stadt Friedrichsthal genehmige ich gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 480.590,--€ und für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 443.290,-- €
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21. Oktober bis 07. November 2022 im Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.
Die Auslegung erfolgt von montags bis freitags jeweils in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags jeweils in der Zeit von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr.