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Friedrichsthal Aktuell
Ausgabe 42/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

der Stadt Friedrichsthal

für die Haushaltsjahre 2022/2023

Aufgrund der §§ 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert am 08. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341), hat der Stadtrat am 27.04.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022/2023 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite

zur Liquiditätssicherung

2022

2023

wird festgesetzt auf

23.000.000 €

23.000.000 €

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des

Ergebnishaushaltes für das Jahr 2022 wird festgesetzt auf  — 914.630 €

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des

Ergebnishaushaltes für das Jahr 2023 wird festgesetzt auf  — 1.344.904 €

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 30.03.2022 beschlossene Stellenplan.

Friedrichsthal, den 27.04.2022
gez. C. Jung, Bürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022/2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 92 Abs. 2 KSVG erforderliche Genehmigung zu den Festsetzungen in § 2 ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

„Im Rahmen der Haushaltssatzung 2022/2023 der Stadt Friedrichsthal genehmige ich gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 480.590,--€ und für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 443.290,-- €

St. Ingbert, 07. Oktober 2022
Im Auftrag
Thomas Kreusch“

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21. Oktober bis 07. November 2022 im Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.

Die Auslegung erfolgt von montags bis freitags jeweils in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags jeweils in der Zeit von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr.

Friedrichsthal, den 14. Oktober 2022
gez. C. Jung, Bürgermeister