Im zweiten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Gesucht werden in unserer Stadt insgesamt 25 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Saarbrücken und Landgericht Saarbrücken als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Interessenten können sich schriftlich bis zum 30.04.2023 bei der Stadtverwaltung, Fachbereich III, Frau Bock, (Tel.: 06897/8568-200) bewerben. Ein Formular kann von der Internetseite der Stadtverwaltung www.friedrichsthal.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“ oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Der Stadtrat wird voraussichtlich am 28.06.2023 über die endgültige Form der Vorschlagsliste entscheiden.
Die Vorschlagsliste wird danach eine Woche öffentlich ausgelegt. Innerhalb einer Woche nach Ende der Auslegungsfrist kann Einspruch gegen die Vorschlagsliste erhoben werden.
Aus den Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.