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Friedrichsthal Aktuell
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Abräumung und Einebnung von Reihengräbern auf den Friedhöfen in Friedrichsthal und Bildstock

Die Ruhefrist der Gräber auf den Friedhöfen in Friedrichsthal für die im Jahr 2002 verstorbenen Personen beträgt 20 Jahre. Aus diesem Grunde werden auf den Friedhöfen in Friedrichsthal und Bildstock die Reihengräber (Erd-, Wiesen- und Urnengräber) dieser Verstorbenen aus dem Zeitraum vom Januar 2002 bis Dezember 2002 zur Abräumung und Einebnung aufgerufen. Darüber hinaus ist die Ruhefrist für die in der Zeit vom 22.06.2006 bis 31.12.2007 beigesetzten Urnen (Urnenwand und Erdurnengräber) nach der seit dem 22.06.2006 auf 15 Jahre verkürzten Ruhefrist bei Urnenbeisetzungen ebenfalls erfüllt.

Sämtliche Einebnungen und Räumungen von Grabstellen, die Gegenstand dieser Bekanntmachung sind, werden nach dem 01.05.2023 durchgeführt.

Dadurch erhalten die Sorgeberechtigten und Angehörigen die Gelegenheit, die Gräber noch einmal herzurichten, haben aber auch gleichzeitig ausreichend Gelegenheit, mit der Friedhofsverwaltung über die mögliche Verwendung der Grabmale und der ggfls. vorhandenen Grabeinfassungen oder zur Klärung weiterer Fragen in Kontakt zu treten. Die Entfernung von Grabmalen und Einfassungen darf nur in Absprache mit der Friedhofsverwaltung erfolgen.

Die sonstigen Grabausstattungen wie Pflanzen, Grablichter oder Blumenschmuck sollen bis zum 30.04.2023 abgeräumt werden, ansonsten werden Grabmale, mögliche Grabeinfassungen und Grabausstattungen von der Friedhofsverwaltung abgeräumt und entsorgt. Entschädigungen werden nicht geleistet.

Schriftliche Einzelbenachrichtigungen erfolgen nicht, die Unterrichtung erfolgt aufgrund dieser amtlichen Bekanntmachung und durch Aushänge auf den Friedhöfen.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung im Fachbereich IV Bauen und Umwelt, Ansprechpartnerin Frau Kania, Tel. 06897-8568-303.

Friedrichsthal, den 01.02.2023
Christian Jung, Bürgermeister