Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204), hat der Stadtrat am 07.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt:
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 32.539.602 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 38.476.230 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf — - 5.936.628 EUR
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.941.906 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 4.362.500 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf — - 2.420.594 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 7.563.851 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 568.134 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf — 6.995.717 EUR.
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
wird festgesetzt auf — 2.420.594 EUR.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf — 0 EUR.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf — 10.000.000 EUR.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf — 5.936.628 EUR.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) — 250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) — 439 v.H.
2. Gewerbesteuer — 430 v.H.
Es gilt der vom Stadtrat am 07.12.2023 beschlossene Stellenplan.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 92 Abs. 2 KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung wurde erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Sulzbach/Saar genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 2.420.594, -- €.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ab dem Tag dieser Veröffentlichung an sieben Werktagen während der Dienstzeit (montags – donnerstags von 08 – 16 Uhr, freitags von 08 – 12 Uhr) im Rathaus, Zimmer 200, öffentlich aus.