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Sulzbacher Umschau
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Sulzbach/Saar für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204), hat der Stadtrat am 07.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf  — 32.539.602 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 38.476.230 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf  — - 5.936.628 EUR

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 1.941.906 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  4.362.500 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf —  - 2.420.594 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 7.563.851 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 568.134 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf —  6.995.717 EUR.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt auf  — 2.420.594 EUR.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf  — 0 EUR.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf  — 10.000.000 EUR.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf  — 5.936.628 EUR.

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)  — 250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)  — 439 v.H.

2. Gewerbesteuer —  430 v.H.

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 07.12.2023 beschlossene Stellenplan.

Sulzbach/Saar, den 07.12.2023
Der Bürgermeister
gez. Michael Adam

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 92 Abs. 2 KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung wurde erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Sulzbach/Saar genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 2.420.594, -- €.

St. Ingbert, 07.03.2024
Im Auftrag
Birgit Heib

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ab dem Tag dieser Veröffentlichung an sieben Werktagen während der Dienstzeit (montags – donnerstags von 08 – 16 Uhr, freitags von 08 – 12 Uhr) im Rathaus, Zimmer 200, öffentlich aus.

Sulzbach/Saar, den 08.03.2024
Der Bürgermeister
gez. Michael Adam