Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 92 Abs. 2 KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung wurde erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Sulzbach/Saar genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 2.420.594, - €
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ab dem Tag dieser Veröffentlichung an sieben Werktagen während der Dienstzeit (montags – donnerstags von 08 – 16 Uhr, freitags von 08 – 12 Uhr) im Rathaus, Zimmer 200, öffentlich aus.