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Sulzbacher Umschau
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Zweckverband Naherholungsgebiet Ruhbachtal

Feststellung des Jahresergebnisses 2023

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naherholungsgebiet Ruhbachtal hat in ihrer Sitzung am 17.12.2024 die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 beschlossen.

Der Beschluss hatte folgenden Wortlaut:

„Die Verbandsversammlung stellt den durch den von der Verbandsversammlung eingesetzten Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2023 gemäß § 15 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in Verbindung mit § 101 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) fest. Dem Verbandsvorsteher wird gem. Abs. 2 Satz 2 Entlastung erteilt.“

Den Beschluss über die Feststellung des Jahresergebnisses 2023 mache ich hiermit gemäß § 101 Absatz 3 KSVG öffentlich bekannt.

Der Jahresabschluss liegt ab dem Tage dieser Veröffentlichung im Rathaus, Sulzbachtalstraße 81, 66280 Sulzbach/Saar, Zimmer 100, an sieben Tagen während der Dienstzeit (montags - donnerstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr) öffentlich aus.

Sulzbach/Saar, den 04.03.2025
gez. Michael Adam, Verbandsvorsteher