Am 09.06.2024 finden, neben der Wahl zum Europäischen Parlament, auch die Kommunalwahlen statt.
Aufgrund der §§ 23 und 51 KWG in Verbindung mit den §§ 18 und 63 Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.02.2019 (Amtsblatt I 2019, S. 171), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27.09.2023 (Amtsblatt I, S. 878), wurden die Parteien und Wählergruppen bereits im Nachrichtenblatt, sowie auf der Homepage der Stadt Sulzbach aufgefordert, Wahlvorschläge für die am 09.06.2024 stattfindenden Wahlen zum Stadtrat der Stadt Sulzbach beim Gemeindewahlleiter, Rathaus Sulzbach/Saar, Sulzbachtalstraße 81, Zimmer 116, bis spätestens Donnerstag, 04. April 2024, 18.00 Uhr, in 3-facher Fertigung nach dem Muster der Anlage 11 KWO schriftlich einzureichen.
Um etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig beheben zu können, wurde darum gebeten, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit frühzeitig vor dem genannten Termin einzureichen.
Auf die Bestimmungen über die Wahlvorschläge in den §§ 22 bis 30 sowie 51 und 57 KWG sowie in den §§ 17 bis 25 und 63 und 69 KWO wird ausdrücklich hingewiesen.
Für die letztmögliche Einreichung von Wahlvorschlägen für die o. g. Wahlen ist das Wahlamt, Zimmer 116, im Rathaus der Stadt Sulzbach/Saar, daher zusätzlich am Donnerstag, 04.04.2024, wie folgt geöffnet: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr.
Sie erreichen das Wahlamt unter folgender Telefonnummer: Herr Markus Kasubke, 06897 508 130
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!