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Sulzbacher Umschau
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Sulzbach/Saar für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), hat der Stadtrat am 04.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  32.532.149 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  41.453.871 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf  —  - 8.921.722 EUR

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 758.791 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 3.255.230 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf  — - 2.496.439 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 10.883.085 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 636.828 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf  —  10.246.257 EUR.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt auf  —  2.496.439 EUR.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf  —  1.168.000 EUR.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf  —  10.000.000 EUR.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des

Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf  —  8.921.722 EUR.

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)  —  250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)  —  482 v.H.

2. Gewerbesteuer  —  430 v.H.

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 04.12.2024 beschlossene Stellenplan.

Sulzbach/Saar, den 04.12.2024
Der Bürgermeister
Michael Adam

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 KSVG erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 und § 3 der Haushaltssatzung wurde erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Sulzbach/Saar genehmige ich

• gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

2.496.439 €

und

• gemäß § 91 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

1.168.000 €.

St. Ingbert, 17.03.2025
Im Auftrag
Birgit Heib

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ab dem Tag dieser Veröffentlichung an sieben Werktagen während der Dienstzeit (montags – donnerstags von 08 – 16 Uhr, freitags von 08 – 12 Uhr) im Rathaus, Zimmer 200, öffentlich aus.

Sulzbach/Saar, den 20.03.2025
Der Bürgermeister
Michael Adam