Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), hat der Stadtrat am 04.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 32.532.149 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 41.453.871 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf — - 8.921.722 EUR
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 758.791 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 3.255.230 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf — - 2.496.439 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 10.883.085 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 636.828 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf — 10.246.257 EUR.
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
wird festgesetzt auf — 2.496.439 EUR.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf — 1.168.000 EUR.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf — 10.000.000 EUR.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf — 8.921.722 EUR.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) — 250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) — 482 v.H.
2. Gewerbesteuer — 430 v.H.
Es gilt der vom Stadtrat am 04.12.2024 beschlossene Stellenplan.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 KSVG erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 und § 3 der Haushaltssatzung wurde erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Sulzbach/Saar genehmige ich
• gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
2.496.439 €
und
• gemäß § 91 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
1.168.000 €.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ab dem Tag dieser Veröffentlichung an sieben Werktagen während der Dienstzeit (montags – donnerstags von 08 – 16 Uhr, freitags von 08 – 12 Uhr) im Rathaus, Zimmer 200, öffentlich aus.