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Sulzbacher Umschau
Ausgabe 24/2024
Informationen aus der Stadt
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Potenzielle Windkraftflächen in Sulzbach

Die Verwaltung wurde in den letzten Tagen darauf aufmerksam gemacht, dass im Sulzbacher Wald Mitteilungen an einige Bäume geklebt wurden, auf denen behauptet wird, dass die Stadt Sulzbach plane, den dortigen Wald zu „vernichten“, um stattdessen Windkraftanlagen aufzustellen.

Die auf dem Zettel getätigte Aussage ist in allen Belangen faktisch unzutreffend.

Der sich dort befindliche Wald ist im Eigentum des Saarforst Landesbetriebs und die Flächenplanung möglicher Potenzialgebiete erfolgt durch den Regionalverband Saarbrücken. Des Weiteren wird die Stadt Sulzbach auch kein Betreiber einer solchen Anlage werden.

Dennoch ist es aufgrund einer Änderung im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) wahrscheinlich, dass in Sulzbach Flächen für die Windkraft bereitgestellt werden müssen. Durch das Bundesgesetz werden den Ländern verpflichtende Flächenziele vorgeschrieben, die bis zum Jahr 2027 beziehungsweise 2032 freigegeben werden müssen. Um diesem Sachverhalt Rechnung zu tragen, hat das Saarland die Ausweisung der Gebiete über ein Landesgesetz (Saarländisches Flächenzielgesetz – SFZG) an die unteren Planungsebenen delegiert. Der entsprechende Flächennutzungsplan wird seitens des Regionalverbands Saarbrücken erstellt.

Bei Rückfragen oder Anregungen stehe ich Ihnen gerne per Mail: j.henning@stadt-sulzbach.de, oder auch via Telefon: +49 6897-508-107 zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen allen ein erholsames Wochenende.

Jan Henning
Klimaschutzmanager