Die Stadt Sulzbach/Saar sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
Die Laufbahnbewerber/-innen erwerben ihre Befähigung für ihre Laufbahn durch die erfolgreiche Teilnahme am Vorbereitungsdienst sowie das Bestehen der vorgeschriebenen Laufbahnprüfung.
Die zweijährige Ausbildung besteht aus einer theoretischen Ausbildung an der Saarländischen Verwaltungsschule in Saarbrücken sowie praxisorientierten Ausbildungsabschnitten bei der Stadt Sulzbach/Saar, den Kreisverwaltungen sowie den Ministerien.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens ist die Teilnahme an einer Eignungsprüfung vorgesehen.
In den Vorbereitungsdienst der Laufbahn des mittleren Dienstes in der allgemeinen Verwaltung kann eingestellt werden, wer
| 1. | über einen mittleren Bildungsabschluss- oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss verfügt, |
| 2. | Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit |
| a) | eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder |
| b) | eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder |
| c) | eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, |
| 3. | die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, |
| 4. | am Einstellungstermin das 16. Lebensjahr vollendet und das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (bei Vorliegen von Kinderbetreuungszeiten bzw. Familienpflegezeiten gelten ggf. abweichende Altersgrenzen), |
| 5. | die gesundheitliche Eignung besitzt. |
Unsere Anforderungen an Sie:
Der schriftlichen Bewerbung sind beizufügen:
Es können nur Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen berücksichtigt werden.
Wir bieten Ihnen:
Sie erhalten während der Ausbildung Anwärterbezüge in Höhe von derzeit monatlich 1.273,52 € (brutto). Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst ist die Laufbahnprüfung abzulegen.
Bei Beamten/innen, die die Prüfung bestehen oder endgültig nicht bestehen, endet das Beamtenverhältnis mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
Ein Übernahmeanspruch in das Beamtenverhältnis auf Probe besteht nicht, allerdings bieten wir sehr gute Übernahmechancen
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes des Saarlandes.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bei Interesse bewerben Sie sich bitte bis zum 15.08.2024 vorzugsweise online über die Internetseite der Stadtverwaltung Sulzbach. (www.stadt-sulzbach.de/Verwaltung/Sulzbach-als-Arbeitgeber/Stellenanzeigen)
Von Bewerbungen über den Postweg oder per Email bitten wir abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt.
Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch die Stadt Sulzbach/Saar im Rahmen des Verfahrens zur Stellenbesetzung finden Sie unter: https://www.stadt-sulzbach.de/pdf/Information_Verarbeitung_Daten_Bewerbungsunterlagen.pdf
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/-innen der Personalabteilung unter Telefon (06897) 508-120/121/122 und 123 gerne zur Verfügung.